Wiedergutmachung für Heimkinder

Nachdem am Montag bekannt geworden ist, dass in den 1960er Jahren an Wiener Heimkindern medizinische Versuche mit Malaria-Erregern gemacht worden sein sollen, ist nun von Wiedergutmachung die Rede. Auch Hilfzahlungen sind spät aber doch denkbar.

Es stelle sich die Frage, ob hier - im Falle tatsächlicher Versuche - ein „Verbrechen“ passiert sei oder es sich um eine „völlig überholte Behandlungsmethode“ gehandelt habe, so Bürgermeister Michael Häupl (SPÖ) am Dienstag. Die Stadt habe die Opferschutzorganisation „Weißer Ring“ - er ist für die Abwicklung von Hilfszahlungen für Missbrauchsopfer in Wiener Heimen zuständig - beauftragt, unabhängig von der Schuldfrage Vorschläge für eine Wiedergutmachung zu machen.

Die Schuldfrage müsse seitens der Klinik geklärt werden. Häupl betonte auch, dass es vor 50 Jahren offenbar Usus gewesen sei, dass Kinder, die aus Heimen flüchteten, psychiatrisch behandelt wurden. Die Verhältnisse hätten sich aber längst geändert.

Absichtlich mit Malaria infiziert

Ein heute 63-jähriger Mann war am Montag mit dem Vorwurf an die Öffentlichkeit getreten, er sei als 16-Jähriger an der Wiener Uni-Klinik zu Behandlungszwecken einer bei ihm diagnostizierten „Psychopathie“ mit Malaria infiziert worden. Diese Behandlungsmethode war zwar Mitte der 1960er Jahre nicht mehr neuester Stand der Wissenschaft, aber wurde durchaus noch praktiziert.

Eine Ärztin soll gegenüber dem damaligen Buben aber von „Versuchen“ gesprochen haben. Die Überweisung in die Klinik für Psychiatrie hält der Mann rückblickend für eine Strafe dafür, einige Mal aus dem Heim ausgerissen zu sein. Noch am selben Tag meldete sich ein weiteres mutmaßliches Opfer. - mehr dazu in Weiteres Opfer von Malaria-Versuchen.