Bäckerei wegen Barriere verurteilt

Zum ersten Mal ist in Österreich ein Geschäftsmann verurteilt worden, weil sein Betrieb nicht barrierefrei zu erreichen ist. Ein Rollstuhlfahrer hatte den Eigentümer der Bäckerei in Wien geklagt. Dieser muss nun zwar Schadenersatz leisten, die Barriere aber nicht beseitigen.

2008 baute der Geschäftsmann seine Bäckerei um und versah das Lokal mit einer 15,5 Zentimeter hohen Stufe beim Eingang. Der Seiteneingang verfügt zwar über eine Rampe, die mit 22 Prozent Steigung für den Rollstuhlfahrer aber nicht verwendbar ist.

Schon während des Umbaus machte der Kunde, der im Rollstuhl sitzt, den Geschäftsmann darauf aufmerksam, dass damit gegen das Behindertengleichstellungsgesetz verstoßen würde. Als dennoch weitergebaut wurde, klagte der Mann und bekam Recht.

Klagsverband ortet „Schwäche des Gesetzes“

Dass der Bäckereibetreiber nun zwar 1.000 Euro zahlen, aber die Stufe nicht beseitigen muss, sei eine Schwäche des Behindertengleichstellungsgesetzes, sagte Volker Frey vom Klagsverband, der den Kläger unterstützte. „Aber man kann es nicht nur auf dieses Gesetz zurückführen. Man muss da genauso die Baubehörde ansprechen, die einfach seit Jahren davon gewusst hat und trotzdem den Bau zugelassen hat“, so Frey.

Das Gericht hat mit dem Urteil jedenfalls klargestellt, dass Umbauten nach dem 1. Jänner 2006 barrierefrei sein müssen. Das Urteil ist rechtskräftig. „Dieses Urteil ist ein Sieg für unsere Menschenrechte. Ich hoffe es macht allen Betroffenen Mut, sich ebenfalls gegen Benachteiligungen zur Wehr zu setzen", so der Kläger.

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