AKH-Skandal: Prüfung von Ausschreibungen

Der Vergabekontrollsenat muss noch einmal die Ausschreibungen rund um die umstrittene Vergabe eines Reinigungsauftrages im AKH ansehen. Das hat der Verwaltungsgerichtshof (VWGH) nun entschieden.

Der Entscheidung des VWGH war ein Entscheid des Vergabekontrollsenats vorausgegangen, der die Beschwerde der unterlegenen Reinigungsfirma Janus abgewiesen hatte. Unter Hinweis auf das Recht der Europäischen Union und die dazu ergangene Rechtsprechung des EuGH hielt der VWGH fest, dass einem unterlegenen Mitbieter in einem Vergabeverfahren ein effektiver Rechtsschutz geboten werden müsse, um sich gegen behauptete Verstöße bei der Vergabe zur Wehr zu setzen.

Im Hinblick darauf dürfe das österreichische Vergaberecht in seinen Verfahrensbestimmungen nicht so ausgelegt werden, dass einer Bieterin der Rechtsschutz verwehrt werde, wenn sich ihre Behauptung als richtig erweist.

Ausschreibung angeblich manipuliert

Im Zusammenhang mit der im Sommer 2010 erfolgten Vergabe eines rund 50 Millionen Euro schweren Reinigungsauftrags an den Personaldienstleister Ago Group waren wiederholt Korruptionsvorwürfe laut geworden.

Der Verdacht lautet, dass die Ausschreibung so manipuliert worden ist, dass die bisherige Reinigungsfirma ausscheiden und ein Konkurrent - eben Ago - zum Zug kommen musste, obwohl dieser nicht das günstigste Angebot gelegt haben soll. Der bisherige Auftragnehmer Janus, der dann unterlegen war, soll zudem von Mitarbeitern des AKH unter Druck gesetzt und davor gewarnt worden sein, die Vergabe zu beeinspruchen - AKH: Bericht bestätigt Vorwürfe.

Janus legte Beschwerde beim Vergabekontrollsenat ein - was mit Drohungen geendet haben soll. Ein Beamter soll dem Unternehmen erklärt haben, was passiere, wenn die Beschwerde nicht zurückgezogen werde: Janus solle dann nämlich auf seine „wirtschaftliche Basis“ schauen.

Link:

AKH kündigt Reinigungsfirma (wien.ORF.at; 19.9.2011)