Keine Studiengebühren an der TU

Nachdem die Universität Wien die autonome Einhebung von Studiengebühren bereits beschlossen hatte, hat der Senat der Technischen Universität Wien (TU) gegen eine Wiedereinführung gestimmt. Die TU hat Schulden von rund 20 Mio. Euro.

Der Senat der TU lehnte in der Sitzung den Antrag des Rektorats auf Änderung der studienrechtlichen Bestimmungen in der Satzung mehrheitlich - mit 19 zu siebn Stimmen - ab. Das bedeutet keine Einhebung von Studienbeiträgen an der TU Wien. „Aus finanzieller Sicht ist dieser Beschluss für die TU Wien außerordentlich schwierig“, kommentiert Rektorin Sabine Seidler die Abstimmung.

„Durch restriktive Sparmaßnahmen beginnend im Jahr 2011, ist es gelungen, das Ergebnis des Jahres 2010, das ein Minus von 18,6 Mio. Euro aufwies, im Jahr 2011 auf minus 3,3 Mio. Euro zu verbessern“, hieß es in einer Aussendung. Das Rektorat hätte sich durch das neuerliche Einheben der Gebühren rund 3,8 Millionen Euro erwartet. Durch den Wegfall „muss davon ausgegangen werden, dass sich das Jahresergebnis für 2012 wieder verschlechtert. Derzeitige Planungen gehen von 6,8 Mio. Euro aus“, hieß es weiters.

ÖH gegen Wiedereinführung

Die Hochschülerschaft der TU Wien zeigte sich erfreut. „Der Senat zeigt sich durch den Beschluss klar seiner rechtlichen Verantwortung bewusst und hat die Diskussion damit wieder dorthin gebracht, wo sie hin gehört: in die Politik“, hieß es in einer Aussendung.

Zuletzt wurde an der TU die Einstellung von vier von fünf Lehramtsstudien beschlossen. Die Studierenden wollen derzeit mit Aktionen wie öffentlichen Vorlesungen auf Probleme wie Personal- und Platznot aufmerksam machen und nach Verbündeten im Kampf um mehr Geld suchen - mehr dazu in TU-Studenten suchen Verbündete.

Derzeit keine generelle Regelung mehr

Auch die Medizin-Uni Wien und die Wirtschaftsuniversität Wien (WU) wollen noch über die autonome Einhebung von Gebühren abstimmen. Österreichweit wollen in Summe zehn der 21 Unis über die Einhebung abstimmen. Die Unis können ab dem Wintersemester eigenständig Studiengebühren einheben, dürfen das Geld aber vorläufig nicht ausgeben, weil es noch keine Rechtssicherheit gibt.

Nach der Aufhebung von Teilen der Studiengebührenregelung durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) gibt es keine generelle Regelung mehr. Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle (ÖVP) beruft sich auf Rechtsgutachten, wonach die Unis nun in beliebiger Höhe Gebühren einheben können, die SPÖ hingegen beruft sich auf Juristenmeinungen, wonach gar keine Gebühren mehr eingehoben werden können.

In der Universitätenkonferenz hat man sich darauf geeinigt, Gebühren nach dem zuletzt gültigen Modell einzuheben, wonach nur Studenten aus Nicht-EU-Ländern und Langzeitstudenten bezahlen.

Hauptuni entschloss sich für Gebühren

Mit dem Beschluss der Universität Wien zahlen ab dem Wintersemester 2012/13 wieder jene Studenten 363,36 Euro pro Semester, die aus einem Nicht-EU-Land kommen oder die Mindeststudiendauer um mehr als zwei Semester überschritten haben. Uni Wien-Rektor Heinz Engl hatte mehrfach betont, dass der Uni durch das Wegfallen dieser Studienbeiträge von 15 Prozent der Studenten jährlich neun Mio. Euro entgehen würden - mehr dazu in Wieder Studienbeiträge an Uni Wien.

An der Technischen Universität Graz werden ab dem Herbstsemester Langzeitstudierende und Ausländer wieder Studiengebühren zahlen müssen- mehr dazu in TU Graz führt wieder Studiengebühr ein (steiermark.ORF.at).

Link:

  • TU Wien (www.tuwien.ac.at)