Elsner-Antrag auf Verschiebung abgelehnt

Der Antrag des früheren BAWAG-Generaldirektors Helmut Elsner auf eine Vertagung seiner Einvernahme ist abgelehnt worden. Damit muss Elsner nächste Woche zweimal beim BAWAG-Prozess erscheinen, sein Anwalt kritisiert die Entscheidung.

Der Vorsitzende BAWAG-Richter Christian Böhm hat die Ablehnung damit begründet, dass „lediglich bereits bekannte und behandelte Ausführungen (eher) allgemeiner Natur zur Verhandlungsfähigkeit erstattet wurden.“ Damit gilt die Vorladung Elsners für die Verhandlungstage nächsten Dienstag und Mittwoch.

Elsner hätte bereits zweimal auf Basis einer Subsidiaranklage der BAWAG, die sich auf diesem Weg seine Pensionsabfindung von rund 6 Millionen Euro zurückholen will, als Angeklagter im zweiten BAWAG-Prozess vor dem Schöffensenat erscheinen sollen. Er ist den Ladungen aber jedes Mal mit dem Hinweis auf seine angegriffene Gesundheit ohne Vorankündigung nicht nachgekommen.

Entscheidung für Anwalt „nicht nachvollziehbar“

Elsners Anwalt Jürgen Stephan Mertens konnte am Donnerstag noch nicht beantworten, ob Elsner am Dienstag im Straflandesgericht erscheinen wird, er müsse noch mit seinem Mandanaten Rücksprache halten. Die Ablehnung des Vertagungsansuchens seitens Elsners würde den Erkenntnissen zweier Ärzte entgegenstehen, beklagte Mertens in einer Aussendung. Nach Meinung der Kardiologen Kurt Huber (Wilhelminenspital) bzw. Otmar Pachinger (Universitätsklinik Innsbruck) dürfe „Herr Elsner keinerlei Stressbelastung ausgesetzt werden“, so Mertens.

Nachweislich sei durch die Verstopfung des Bypasses bei Elsner eine deutliche Verschlechterung des Gesundheitszustandes eingetreten. Somit liege keine Verhandlungsfähigkeit vor. Dass dem früheren BAWAG-Chef von dem gerichtlich bestellten Sachverständigen Günter Steurer Verhandlungsfähigkeit attestiert werde, sei nicht nachvollziehbar. Auch in Steurers Gutachten werde „die Möglichkeit eines plötzlichen Herztodes wegen der Herzerkrankung in den Raum“ gestellt, so Mertens.

Auch die Justiz wartet mit Spannung darauf, ob Elsner wie geladen am 29. Mai erscheinen werde. Zur weiteren Vorgehensweise wollte ein Sprecher des Landesgerichts aber nichts sagen.

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