Entschuldigung im Fall Bakary J.

Sechs Jahre nachdem der Schubhäftling Bakary J. in einer Lagerhalle in Wien von Polizisten schwer misshandelt worden war, hat sich in der Vorwoche das Innenministerium beim Opfer entschuldigt. Auch eine Entschädigung soll es geben, berichtet der „Falter“.

„Ich weiß, es ist spät, aber ich darf Ihnen heute im Namen des Innenministeriums sagen, dass wir aufrichtig bedauern, was die Polizisten Ihnen angetan haben“, wird Karl-Heinz Grundböck, Sprecher des Innenministeriums, in der Zeitung zitiert. Es sei durch nichts zu rechtfertigen oder zu entschuldigen.

Etwa zwei Stunden lang sprach Grundböck mit J. über den Vorfall vor sechs Jahren und auch über die Zukunft der Familie des Opfers. Grundböck soll zugesichert haben, dass die Familie derzeit keine Abschiebung fürchten müsse. Das Innenministerium werde auch mit dem Anwalt von J., Wilfried Embacher, Kontakt aufnehmen.

Ministerium soll Entschädigung angekündigt haben

Für das Ministerium stehe es außerdem außer Frage, dass J. Anspruch auf eine angemessene Entschädigung hat und dass das Innenministerium die Behandlungskosten übernimmt. Das Geld dafür soll im Regress von den mittlerweile entlassenen Polizisten zurückgefordert werden.

Wie es in dem Artikel in der neuesten Ausgabe weiter heißt, überlegt das Ministerium, „die Tätigkeit in besonders exponierten und psychisch wie physisch besonders fordernden Funktionen innerhalb des Apparats künftig zeitlich zu befristen“. Das könnte bedeuten, dass bei Sondereinheiten wie der WEGA bald ein Rotationsprinzip eingeführt werden könnte.

In Lagerhalle misshandelt

J. war im Jahr 2006 nach einem missglückten Abschiebeversuch von Polizisten in eine leere Lagerhalle verschleppt und misshandelt worden - mehr dazu in Bakary J.: Polizisten entlassen. Zuvor war die zuständige Behörde, die Disziplinaroberkommission im Bundeskanzleramt, ins Zentrum der Kritik gerückt - mehr dazu in Disziplinargericht unter Beschuss. Mitte Mai hatte das Innenministerium angekündigt, nun das Gespräch zu suchen - mehr dazu in Bisher keine Entschädigung für Bakary J..

Die vier Beamten hatten dem Mann umfangreiche Frakturen von Jochbein, Kiefer und Augenhöhle zugefügt. Sie wurden vor Gericht gestellt und 2009 wegen Quälens eines Gefangenen zu mehrmonatigen bedingten Haftstrafen verurteilt. Sie verrichteten weiter Polizeidienst, allerdings nur im Innendienst. Zwei der Polizisten wurden wegen psychischer Probleme frühpensioniert. Nach einer Rüge des Verwaltungsgerichtshofes wurden schließlich drei Polizisten entlassen. Der vierte Beamte hatte im Vorfeld eine Geldstrafe akzeptiert.

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