Keine Lösung bei Straßenstrich
Seit November des Vorjahres verbietet das Prostitutiongesetz den Straßenstrich in Wohngebieten. Gleichzeitig sind aber Erlaubniszonen möglich. Bisher gibt es eine derartige Zone, sie befindet sich im Wiener Prater.
Heftige Proteste in den Bezirken
Im Prostitutionsgesetz war zunächst auch ein Gebiet im Auhof als Zone definiert worden, diese Empfehlung wurde aber nach Bürgerprotesten zurückgenommen. Drei weitere sogenannte Erlaubniszonen wurden ebenfalls von den betroffenen Bezirken abgelehnt. Im Gespräch waren die Standorte Sechshauser- und Neubaugürtel sowie der Josef-Holaubek-Platz am Alsergrund.
Um weitere mögliche Zonen wird derzeit gefeilscht, wobei derzeit „nichts weitergeht“, wie es Birgit Hebein, Sozialsprecherin der Wiener Grünen und selbst bei der Steuerungsgruppe dabei, formuliert: „Es wird gerade Mikado gespielt, es wird abgewartet, bis der erste umfällt. Das heißt, der Ball wird zwischen Bezirken, Polizei und Stadtratsbüro hin- und hergeschoben.“
ORF
Zeitliche Beschränkung im Prater
In der Steuerungsgruppe sitzen Vertreter der Stadt, diverser NGOs und der Polizei. Hebein rechnet kaum mit einer schnellen Lösung. Auf Nachfrage, wie und wann es doch zu einer Lösung bei den Erlaubniszonen kommen könnte, meinte Hebein gegenüber Radio Wien: „Gute Frage.“ So bleibt offenbar bis auf unbestimmte Zeit der Prater die einzige Erlaubniszone in Wien.
Doch auch hier sind ab 1. Juni Einschränkungen geplant. Der Straßenstrich war Anrainern, Praterunternehmern und Besuchern ein Dorn im Auge. Die Bezirkspolitik möchte eine Einschränkung der Arbeitszeiten und eine Auslagerung auch in andere Bezirke - mehr dazu in Eklat bei Prater-Straßenstrich droht.