Graf: Fünf Wahleinträge als Anwalt

Der Dritte Nationalratspräsident Martin Graf (FPÖ) war laut Wahlbehörde bei fünf Wahlen auf elf Listen als Rechtsanwalt angeführt. Ein Versehen sei „sehr unwahrscheinlich“, die FPÖ spricht von einem „bürokratischen Fehler“.

Zum ersten Mal war Graf laut Wahlbehörde der Stadt Wien 1994 bei einer Wahl als Rechtsanwalt geführt, zum letzten Mal im Jahr 2001. 1994 hatte er bei der Nationalratswahl auf der Regionalparteiliste Wien-Nord kandidiert und war auf der Landes- und auf der Bundesliste zu finden. Bei der Nationalratswahl 1995 war es ähnlich. Graf wurde auf der Regionalliste Wien-Nord und auf der Landesliste als Rechtsanwalt bezeichnet.

Bei den Wiener Bezirksvertretungswahlen 1996 kandidierte Graf unter dieser Berufsbezeichnung für den 22. Bezirk. Bei der Nationalratswahl 1999 war Graf dann wieder auf der Bundes-, der Landes- und der Regionalliste Wien-Nord als Rechtsanwalt zu finden. Bei der Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahl 2001 scheint er mit derselben Berufsbezeichnung sowohl auf dem Kreiswahlvorschlag als auch auf dem Bezirkswahlvorschlag für den 22. Bezirk auf.

Der dritte Nationalratspräsident Martin Graf (FPÖ) bei einem Interview im August 2011

APA/Roland Schlager

Graf war auf elf Listen als Rechtsanwalt angeführt

Versehen „unwahrscheinlich“

Dass die Berufsbezeichnung von der Behörde versehentlich falsch veröffentlicht wurde, ist laut Rathaus „sehr unwahrscheinlich“ - da Graf über einen längeren Zeitraum immer wieder als Rechtsanwalt bezeichnet werde, wie eine Sprecherin der zuständigen Stadträtin Sandra Frauenberger (SPÖ) betonte.

Die jeweiligen Listen werden von den Parteien beschlossen und bei der Landeswahlbehörde eingereicht. Auf den Listen sind Details wie Adresse, Geburtsdaten oder Beruf zu finden. Die von der Behörde abgesegneten Vorschläge werden veröffentlicht - und auch von den „Zustellungsbevollmächtigten“, also den diversen Parteien und sonstigen wahlwerbenden Gruppierungen, nochmals unterschrieben.

FPÖ: Bürokratischer Fehler

FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl wies die Vorwürfe zurück. „Offenbar wurde nämlich bei der Erstellung der Listen nach 1994 auf die ursprünglich fehlerhafte Liste von 1994 zurückgegriffen. Unter der Administration von HC Strache schien Martin Graf jedenfalls immer mit der korrekten Berufsbezeichnung auf“, hieß es in einer Aussendung.

Aus diesem bürokratischen Fehler der Geschäftsstelle den Vorwurf der Hochstapelei gegen Martin Graf konstruieren zu wollen, sei eine Verdrehung der Faktenlage und zeige einmal mehr nur auf, dass dem politischen Mitbewerber kein Mittel zu schäbig sei, um Graf anzupatzen, so Kickl.

Beim Landesparteitag der Wiener FPÖ hatte Graf am Sonntag in der Hofburg eine schriftliche Stellungnahme verteilen lassen, in der er die gegen ihn erhobenen Vorwürfe nochmals zurückwies. Auch Parteiobmann Heinz-Christian Strache sah die Vorwürfe gegen Graf nach Durchsicht von Dokumenten als „entkräftet“ an - mehr dazu in Parteitag: Strache wiedergewählt.

Strafe bis zu 10.000 Euro möglich

Wer sich in Österreich unberechtigt als Rechtsanwalt bezeichnet, muss mit einer Geldstrafe bis zu 10.000 Euro rechnen. Dies sieht Paragraf 57 der Rechtsanwaltsordnung vor, die in diesem Fall von einer Verwaltungsübertretung spricht.

„Wer unberechtigt die Berufsbezeichnung ‚Rechtsanwalt‘ (...) führt, seiner Firma beifügt, als Geschäftszweig oder Gegenstand des Unternehmens angibt, sonst zu Werbezwecken verwendet oder auf andere Weise die Befugnis zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft vortäuscht, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 10.000 Euro zu bestrafen“, so die Rechtsanwaltsordnung. Eine Strafe von 16.000 Euro droht jenen Personen, die eine den Rechtsanwälten vorbehaltene Tätigkeit gewerbsmäßig anbieten oder sogar ausüben.

Sollte Martin Graf diesen Tatbestand erfüllt haben, müsste er trotzdem nicht mit Konsequenzen rechnen: Sein Fall wäre längst verjährt. Das Verwaltungsstrafgesetz (Paragraf 31) sieht eine Verjährungsfrist von sechs Monaten „nach Abschluss der strafbaren Tätigkeit“ vor.

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