Elsner-Einvernahme erst im August

Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner wird in den nächsten zwei Monaten aus gesundheitlichen Gründen nicht verhandlungsfähig sein. Seine Einvernahme im BAWAG-Prozess ist für Anfang August geplant. Laut seinem Anwalt wird er wegen Tuberkulose behandelt.

„Helmut Elsner ist für die nächsten zwei Monate als verhandlungsunfähig anzusehen, aufgrund der medizinischen Behandlung, die er derzeit erfährt“, gab Richter Christian Böhm zu Beginn des Verhandlungstages am Dienstag im Wiener Straflandesgericht bekannt. Elsners Einvernahme werde daher ab Anfang August, in der Woche ab 6. August, möglich sein.

Die Verteidiger der übrigen sieben Angeklagten verzichteten daraufhin auf eine Einvernahme Elsners. Staatsanwältin Sonja Herbst und die privatbeteiligte BAWAG nahmen jedoch nicht davon Abstand. Elsner sei bei den Gesprächen mit dem mitangeklagten Wolfgang Flöttl „unmittelbarer Zeuge“ gewesen, formulierte die Staatsanwältin in ihrem Antrag auf Einvernahme Elsners. Der Vertreter des ebenfalls privatbeteiligten ÖGB gab keine Erklärung ab.

Richter Christian Böhm im zweiten BAWAG-Prozess

APA/Herbert Neubauer

Richter Christian Böhm wird Helmut Elsner erst im August einvernehmen können

Anwalt spricht von „medikamentöser Chemotherapie“

Bei Elsner werde derzeit eine „medikamentöse Chemotherapie“ durchgeführt, so sein Anwalt Jürgen Stephan Mertens. Sein Mandant sei Ende Mai in die Lungenheilanstalt Natters eingeliefert und innerhalb weniger Tage zweimal punktiert worden. Bei diesen Eingriffen seien über 1,3 Liter Wasser aus der Lunge entzogen worden. Die Ansammlung des Wassers in der Lunge - nach Analyse der entzogenen Flüssigkeit - sei eine Folge der bei Elsner diagnostizierten Tbc-Erkrankung.

Elsners Anwalt unterstrich weiters in der Aussendung seine bisherige Argumentation: „Die bisherige Prozessführung im BAWAG II-Prozess und die Zeugenliste für die weiteren Verhandlungstage lassen aus Sicht der Verteidigung keine Aufklärung über den Verbleib der BAWAG-Gelder erwarten.“

Elsner drängt seit Jahren darauf, dass zum Verbleib der verlorenen BAWAG-Millionen nachgeforscht werden sollte. Er hat gegen den Spekulanten Wolfgang Flöttl Anschuldigungen erhoben, dieser habe das Geld zumindest teilweise behalten. Flöttl weist diese Vorwürfe zurück.

BAWAG will Pensionsabfindung

Elsner, der bereits im ersten BAWAG-Prozess wegen Untreue rechtskräftig zur Höchststrafe von zehn Jahren verurteilt worden ist, sitzt auf der Anklagebank, weil die BAWAG auf seine Pensionsabfindung von rund 6 Millionen Euro zugreifen will. Die Bank hatte eine sogenannte Subsidiaranklage gegen Elsner eingebracht.

Von seiner zehnjährigen Haftstrafe hat der frühere Banker viereinhalb Jahre in der Justizanstalt Wien-Josefstadt abgesessen - inklusive U-Haft. Aus gesundheitlichen Gründen wurde er im Juli 2011 für vollzugsunfähig erklärt und entlassen. Elsner ist der einzige Angeklagte des BAWAG-Prozesses, der in Haft genommen wurde.

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