Grasser wegen Ehrenbeleidigung verurteilt

Der frühere Finanzminister Karl-Heinz Grasser ist wegen Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung verurteilt worden. Geklagt hatte sein früherer Mitarbeiter Michael Ramprecht: Grasser hatte ihn als „psychisch labil“ bezeichnet.

Ramprecht tritt in der BUWOG-Causa als Belastungszeuge gegen Grasser auf, laut Ramprechts Anwalt Michael Pilz ist das zivilrechtliche Urteil des Handelsgerichts Wien rechtskräftig. Grasser hatte am 26. November 2011 in einem Interview im Onlinemedium Money.at behauptet, dass Ramprecht „psychisch labil“ sei und „dringend psychische Hilfe benötigen würde“.

Derartige Behauptungen habe Grasser außerdem im Korruptions-U-Ausschuss im April wiederholt - nach Rechtskraft des Unterlassungsurteils. Grasser müsse nun eine Geldstrafe von 1.000 Euro an die Republik zahlen und die Anwaltskosten ersetzen. Dafür liege mittlerweile eine Exekutionsbewilligung des Bezirksgerichts Wien-Innere Stadt vor.

Grasser reagierte nicht auf Klage

„Meinem Mandanten ist die gerichtliche Klarstellung, dass Herr Grasser nicht über ihn behaupten darf, er sei psychisch krank, verständlicherweise wichtig“, sagte Pilz. „Die Versuche des Ex-Ministers, durch Diskreditierung des Belastungszeugen die eigenen Schäfchen ins Trockene zu bringen, sind nun vom Exekutionsgericht mit Beugestrafe geahndet worden.“ Grasser hatte Ramprechts Aussagen stets zurückgewiesen und seinen früheren Mitarbeiter im Finanzministerium und Ex-Chef der Bundesbeschaffungsagentur als unglaubwürdig dargestellt.

Das Urteil des Handelsgerichts erging als Versäumungsurteil, da Grasser auf die Klage nicht reagiert hatte. „Die beklagte Partei wird zu den von der klagenden Partei begehrten Leistungen und zur Zahlungen der Prozesskosten von 2.135,14 Euro an die klagende Partei binnen 14 Tagen bei Exekution verurteilt“, so das Handelsgericht Wien am 20. Februar 2012.

Wiedereinsetzung des Verfahrens beantragt

Da Grassers Anwalt nunmehr eine Wiedereinsetzung des Verfahrens beantrage, weil nicht ordnungsgemäß zugestellt worden sei, habe die Richterin am Handelsgericht den Zusteller für Grassers Wohnung und Büro in der Babenbergerstraße in Wien einvernommen, so der Anwalt.

Laut dem der APA vorliegenden Protokoll der Aussage schildert der Zusteller, er habe die Klage in Grassers Brieffach hinterlegt. Die Zustellung des Versäumnisurteils sei an eine Bürobeschäftigte in Grassers Büro in der Babenbergerstraße erfolgt. Über die von Grassers Anwalt beantragte Wiedereinsetzung sei noch nicht entschieden, so Ramprechts Anwalt Pilz.

Grasser-Anwalt geht mit Rekurs vor

Grassers Anwalt Michael Rami sagte , dass er gegen die 1.000 Euro Geldstrafe gegen seinen Mandanten mit Rekurs vorgehe. Die Geldstrafe gegen Grasser sei daher nicht rechtskräftig. Grasser habe erst aufgrund des Exekutionsverfahrens vom Urteil gegen ihn wegen Ehrenbeleidigung Ramprechts erfahren.

Bei der Zustellung der Klage und des Versäumungsurteils sei es nämlich zu Fehlern gekommen, so Grassers Anwalt, daher habe er in diesem Verfahren einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gestellt. Derzeit sei das Urteil des Handelsgerichts Wien gegen Grasser aber rechtskräftig. Rami äußerte seine Verwunderung über das Verhalten Ramprechts: Einerseits wolle er nicht, dass Grasser ihn als psychisch labil bezeichne. Andererseits trage Ramprecht über seinen Anwalt das Verfahren in die Medien. „Er betreibt ein Doppelspiel“, meinte der Grasser-Anwalt.

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