FPÖ: Volksbefragung verfassungskonform

Die Wiener FPÖ hat ein Gutachten vorgelegt, wonach eine Volksbefragung zum Parkpickerl verfassungskonform ist. Laut Klubobmann Johann Gudenus werden mit der ÖVP rund 100.000 Unterschriften für eine Befragung vorgelegt.

Laut Stadtverfassung können Abgaben nicht Gegenstand einer Volksbefragung sein, darauf hatte in der Diskussion um die mögliche Parkpickerl-Befragung Bürgermeister Michael Häupl (SPÖ) hingewiesen - mehr dazu in Häupl bremst Befragungspläne.

FPÖ: Gebühr wäre nicht Hauptthema

Laut dem von der FPÖ vorgelegten Gutachten wäre die Gebühr nicht das eigentliche Hauptthema der Befragung. Der beauftragte Linzer Verwaltungsrechtler Andreas Hauer widmet sich in seiner Darstellung der Problematik, ob eine Volksbefragung zum Parkpickerl gleichzeitig eine über Abgaben oder über „behördliche Angelegenheiten“ wäre. Denn auch über letztere darf nicht abgestimmt werden.

Unter solchen Angelegenheiten der Behörde sind laut Gutachten aber eher individuelle Verfahren verstehen. Die Frage, ob einer bestimmten Person eine Baubewilligung erteilt werden solle oder nicht, könne nicht Gegenstand einer Befragung sein. „Die Verfügung einer Kurzparkzone ist nun keine individuelle Maßnahme (...)“, konstatiert der Rechtsprofessor jedoch. Sie werde auch nicht durch Bescheid, sondern durch Gesetz eingerichtet.

Ende der Vorbereitung gefordert

Sowohl die ÖVP als auch die FPÖ sammeln Unterschriften für eine Volksbefragung zum Parkpickerl. 57.266 sind nötig, um eine Befragung zu initiieren. Die ÖVP hat diese Zahl laut eigenen Angaben bereits überschritten - mehr dazu in Parkpickerl-Befragung bis Herbst?.

Die FPÖ ist zuversichtlich, dies bald zu tun, erklärte Klubchef Gudenus am Dienstag. Insgesamt, so zeigte er sich überzeugt, werden ÖVP und FPÖ rund 100.000 Unterschriften vorlegen können. Gudenus forderte auch das rasche Aus für die Vorbereitungen für die Einrichtung der Kurzparkzonen. Laut Gudenus schlagen die Vorarbeiten, die zum zum Teil schon begonnen hätten, mit rund 6 Mio. Euro zu Buche.

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