Doppelmord-Versuch: Drei Jahre Haft

Ein 17-Jähriger, der im Jänner 2012 seine Mutter und seine Großmutter mit insgesamt 27 Messerstichen schwer verletzt hatte, ist zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Der Staatsanwalt hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.

Die auf versuchten Doppelmord lautende Anklage wurde von den acht Geschworenen einstimmig verworfen. Das Urteil lautete auf drei Jahren unbedingter Haft wegen versuchten Totschlags. Bei einem Strafrahmen von bis zu fünf Jahren erschien das dem Schwurgericht schuld- und tatangemessen. Mildernd wurden die ungünstigen Erziehungsbedingungen gewertet, erschwerend demgegenüber die brutale Vorgangsweise.

Während der Angeklagte die Strafe sichtlich erleichtert annahm, legte der Staatsanwalt Strafberufung ein. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

17-Jähriger: „Verzweiflung und Hass“

Zehnmal hatte der Jugendliche am 8. Jänner in Wien-Floridsdorf mit einem Butterfly-Messer auf seine 44-jährige Mutter eingestochen. Die 66-jährige Großmutter, die zu Hilfe eilte, wurde durch 17 Stiche in Hals, Brust, Schulter und Oberarm lebensgefährlich verletzt.

„Es war Verzweiflung und Hass gleichzeitig“, schilderte der 17-Jährige im Prozess. Nach einem Besuch bei seiner Freundin war er nach Hause gekommen, wo ihn seine Mutter zur Rede stellte, da sie ihm anmerkte, dass er Suchtmittel konsumiert hatte. „Du bist eh nur ein Scheißjunkie. Am liebsten hätte ich dich abgetrieben“, schrie ihn die 44-Jährige an.

„Blutrausch“ nach Streit

Als sich auch noch die Großmutter einmischte, bei der der Jugendliche von Geburt an lebt, und ihm beschied, sie würde ihn „am Liebsten raushauen, weil ich dich eh nicht brauche“, kochte es im 17-Jährigen hoch. Seit mehr als einem Jahr kannte er die Gerüchte, dass er eigentlich abgetrieben hätte werden sollen. Seine Mutter soll dafür schon das Geld gehabt haben, dieses dann jedoch zum Drogenkauf verwendet haben. Erst wenige Tage zuvor hatte ihm der von der Mutter getrennt lebende Vater diese Geschichte bestätigt.

„Ich war frustriert. Dann ist das halt passiert“, gab der Angeklagte zu Protokoll. Auf Frage des Staatsanwalts bestätigte er, in einer Art „Blutrausch“ gefallen zu sein. Das Gefühl sei „unbeschreiblich. Es war aufbrausend“. „Er hat beide zu töten versucht. Es ist ihm zum Glück nicht gelungen. Beide haben dank einer Notoperation glücklicherweise überlebt“, stellte der Staatsanwalt fest.

Keine Aussagen der Opfer

Der 17-Jährige war nach der Tat zu einer befreundeten Nachbarin geeilt, der er stammelnd mitteilte, er habe „die Mama und die Oma umgebracht“.

Sein Verteidiger wies mehrfach darauf hin, welch ungünstigen Start ins Leben der Angeklagte gehabt hätte: Beide Elternteile waren schwer drogensüchtig, die Mutter konsumierte noch während der Schwangerschaft Heroin. Das Kind kam als sogenanntes blaues Baby zur Welt - infolge des mütterliches Drogenmissbrauchs musste der Bub bis zu seinem 14. Lebensjahr medizinisch behandelt werden.

Sowohl Mutter als auch Großmutter entschlugen sich im Zeugenstand der Aussage. Die Großmutter tat das unter Tränen. „Bitte geben Sie ihm die Mindeststrafe! Er ist eh so arm. Er hat sowieso niemanden“, bat sie das Gericht um Milde.

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