17-Jährige entführt: Es bleibt bei sieben Jahren

Die Strafe gegen jenen mittlerweile 48-jährige Wiener, der ein 17 Jahre altes Mädchen entführen und in seinem SM-Club vergewaltigen wollte, ist vom Wiener Oberlandesgericht (OLG) bestätigt worden. Der Mann muss sieben Jahre in Haft.

Der Berufung des Mannes komme keine Berechtigung zu, hieß es seitens des OLG.

Erhöhung der Strafe denkbar gewesen

Das Gericht ließ vielmehr durchblicken, dass eine Anhebung der Strafe gute Chancen gehabt hätte, wäre die Staatsanwaltschaft mit einer Strafberufung gegen das Ersturteil vorgegangen, mit dem der mittlerweile 27 Jahre alten Frau auch eine finanzielle Wiedergutmachung von 25.000 Euro zugesprochen worden war.

Die ehemalige Freundin des Mannes, die ihn bei dem geplanten Sexualverbrechen tatkräftig unterstützt hatte, hatte in dem Verfahren als Beitragstäterin zwei Jahre bedingt bekommen. Die zum Tatzeitpunkt 19-Jährige hatte das seinerzeit unwesentlich jüngere Mädchen um 3.30 Uhr an einer Nachtautobus-Haltestelle angesprochen und zu dem Auto gelockt, in dem der Sexclub-Betreiber wartete und die 17-Jährige in seinen Pkw zerren wollte, als diese den Wagen erreicht hatte.

Passant hörte Hilferufe und reagierte sofort

Die beabsichtigte Entführung scheiterte nur deshalb, weil ein Passant, der mit seinem Hund spazieren war, die Hilferufe des Mädchens hörte und beherzt eingriff, als der 48-Jährige mit einer Taschenlampe auf die sich zur Wehr setzende 17-Jährige einschlug.

Der Täter hatte in seiner Verhandlung ein Geständnis abgelegt. „Irgendwann wurde der Gedanke geboren, dass wir real eine Vergewaltigung erleben wollen. In weiterer Folge sind wir mindestens zehn, 15 Mal durch Wien gefahren. Mir war etwas mulmig bei der Sache, aber geplant war, dass wir ein Mädchen gefügig machen, um uns beide mit ihr gegen ihren Willen zu amüsieren“, gab er zu Protokoll.

Aufklärung im Zuge der Kampusch-Ermittlungen

Auf lange zurückliegenden Kriminalfall war man im Zusammenhang mit dem Fall Kampusch gestoßen. Nachdem das Innenministerium eine Evaluierungskommission eingesetzt hatte, wurden vom Bundeskriminalamt neuerliche Erhebungen getätigt, um mögliche Querverbindungen des Kampusch-Entführers Wolfgang Priklopil bzw. seines Bekanntenkreises zur Kinderporno- bzw. SM-Szene zu überprüfen.

Im Zuge dieser Ermittlungen stieß man dank eines Hinweises auf den Club-Betreiber. Mit der Causa Kampusch hatte dieser Fall aber unmittelbar gar nichts zu tun. Im gesamten Akt fand sich kein einziger Hinweis, der in diese Richtung gedeuten hätte.