Passanten schwer verletzt: Polizisten freigesprochen

Vorerst keine strafrechtlichen Folgen gibt es für zwei Cobra-Beamte, die bei einem Einsatz einem völlig unbeteiligten Wiener das Jochbein und die linke Augenhöhle gebrochen hatten. Die Beamten verwechselten den Mann mit einem tschetschenischen Gewalttäter.

Die Cobra-Beamten hatten den 50-Jährigen Mann am 15. September 2011 mit einer sogenannten Armstreck-Hebel-Technik festnehmen wollen, nachdem ihnen ein Kollege über Funk versichert hatte, dass es sich bei diesem um einen wegen eines Raubüberfalls gesuchten Tschetschenen handle. Beim Zugriff in der Karlsplatz-Passage kam der Wiener zu Sturz. Er stürzte mit voller Wucht auf den Steinboden und landete mit erheblichen Verletzungen im Spital.

Richterin hatte „massive Zweifel“ an Zeugenaussage

Die zwei Beamten sind nun vom Vorwurf freigesprochen worden, den 50-jährigen Mann fahrlässig am Körper verletzt zu haben. Sie habe „massive Zweifel, dass es so war, wie es der Zeuge beschrieben hat. Ich bin überzeugt, dass es das, was er hier behauptet hat, nicht gegeben hat“, begründete Richterin Karin Beber ihre Entscheidung.

Die Beamten, die demgegenüber einen „guten Eindruck“ hinterlassen hätten, hätten „schlüssig erklärt, dass sie im Zug einer Drehbewegung aus dem Gleichgewicht geraten sind“. Den Polizisten sei daher kein sorgfaltswidriges Verhalten nachweisbar: „Im Zweifel ist von einem äußerst unglücklichen Verlauf auszugehen, wo mir ein konkreter Sorgfaltsverstoß fehlt.“

Verletzter Mann sprach von „purer Absicht“

Er sei „absichtlich“ verletzt worden, als er in die Auslagenscheibe eines Hutgeschäfts blickte, betonte der Mann im Zeugenstand. Mehrere Polizisten hätten ihn „von hinten angesprungen“, sodass er mit dem Kopf gegen die Glasscheibe donnerte. Dann sei er zu Boden gestoßen und geschlagen worden. Man habe auch seinen Kopf gepackt und diesen „mit purer Absicht mehrfach am Tonboden aufschlagen lassen“.

Derart belastende Angaben hatte der 50-Jährige bis dahin nicht von sich gegeben. Im auf seinen Aussagen im Ermittlungsverfahren beruhenden Strafantrag war lediglich von einem „inadäquaten Zugriff“ und einem „äußerst gewaltsamen zu Bodenreißen“ die Rede.

Cobra-Beamter: „Schließe Schläge in jeder Form aus“

Die Beamten hatten beim Prozessauftakt Anfang Juni erklärt, ihre Füße hätten sich beim Zugriff „verhaspelt“, worauf alle drei zu Sturz gekommen seien. Nach der heutigen Zeugenaussage des Opfers bat der jüngere der Beamten ums Wort: „Es fällt mir sehr schwer, dabei ruhig zu bleiben. Ich schließe das Stoßen gegen die Auslage aus. Ich schließe Schläge in jeder Form aus. Wir versuchen unsere Arbeit korrekt zu machen, so weit es geht.“

Der ihnen vorgesetzte Kompaniekommandant beschrieb die Angeklagten als „moralisch und ethisch wertvolle Menschen, die niemanden vorsätzlich misshandeln und ihm Böses tun“. Es habe mit den beiden, die acht bzw. 20 Jahre Polizeidienst versehen, nie Probleme gegeben.

Die Freisprüche sind nicht rechtskräftig. Der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab. Die Anklagebehörde war davon ausgegangen, dass der Mann zuerst gegen die Auslagenscheibe gestoßen wurde und dann erst zu Boden krachte, wo er in einer Blutlache liegenblieb. Denn der Besitzer eines Hutgeschäfts und seine Angestellte hörten auch einen „Pumperer“.