Missbrauch: Haft für Mutter

Eine 29-jährige Frau ist am Wiener Straflandesgericht wegen schweren sexuellen Missbrauchs zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Sie soll ihre zehnjährige Tochter missbraucht haben, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die 29-Jährige soll das Mädchen laut Anklage nicht nur in ihrer Wohnung in Wien-Brigittenau sexuell missbraucht haben, sondern auch einem Mann überlassen haben, der die Zehnjährige ebenfalls missbraucht haben soll. Der Mann konnte von der Justiz nicht ausgeforscht werden.

Die Tochter war im Mai 2011 nach einem Schultag nicht mehr nach Hause gegangen. Sie suchte die Großeltern auf und erzählte diesen vom Missbrauch durch die Mutter und den unbekannten Mann.

Urteil nicht rechtskräftig

Nachdem die Großmutter Anzeige erstattet hatte, wurde die Zehnjährige der Mutter abgenommen und in einem Heim untergebracht. Sie befindet sich in einem schlechten Gesundheitszustand, leidet an einer posttraumatischen Belastungsstörung und bedarf psychotherapeutischer und psychiatrischer Behandlung.

Die Angeklagte hatte ihre Tochter als „schwieriges Kind“ bezeichnet und die Vorwürfe zurückgewiesen. Das Gericht folgte den Angaben des Mädchens, die im Rahmen einer kontradiktorischen Einvernahme auf DVD gebannt worden waren. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Mutter meldete dagegen Rechtsmittel an.