Elsner geht es weiter schlecht

Nach der Diskussion über den Aufenthaltsort von Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner hat sich sein Anwalt zu Wort gemeldet. Elsners Gesundheitszustand habe sich nicht verbessert. Eine Aussage im BAWAG-Strafprozess am Montag ist fraglich.

Das Gericht habe Elsner zwar für nächsten Montag zu einer Verhandlung im zweiten BAWAG-Prozess geladen und auch ein neues Gutachten zu Elsners Verhandlungsfähigkeit in Auftrag gegeben, aber Elsner sei nach wie vor herzkrank und die Ausheilung seiner Tuberkulose-Erkrankung dauere sechs Monate, so Verteidiger Jürgen Stephan Mertens am Mittwoch. Im April war erstmals berichtet worden, dass bei Elsner TBC-Verdacht bestehe.

Elsner in verschiedenen Spitälern

Was sollte sich also verändert haben, so Mertens. Man müsse aber abwarten, was die Ärzte sagen werden. Derzeit sei Elsner laut den vorliegenden Gutachten haft- und verhandlungsunfähig.

Elsners Aufenthaltsort ist laut seinem Verteidiger sehr wohl dem Gericht bekannt. Die Zustellung der Ladung über ihn, Elsners Verteidiger, sei wohl nur erfolgt, weil sich Elsner immer wieder in verschiedenen Spitälern aufhalte.

Diskussion um „ladungsfähige Adresse“

Man verfüge über „keine ladungsfähige Adresse“, hieß es am Donnerstag von Gerichtssprecherin Christina Salzborn in einen „Kurier“-Bericht. Aus diesem Grund sei die Ladung Elsners auch an dessen Verteidiger Stephan Mertens geschickt worden, der „eine Zustellvollmacht vorgelegt hat“. Wenn Elsner am Montag nicht vor Gericht erscheint, wird „sich zeigen wie es weitergeht“, sagte Salzborn.

Elsner hat laut dem „Kurier“-Atrikel sowohl eine Kur sowie eine ambulante Tuberkulosebehandlung in Tirol mittlerweile beendet.

Prozess geht nach Sommerpause weiter

Der BAWAG-Prozess startete nach der Sommerpause am Donnerstag zunächst mit der Ladung des Sachverständigen Thomas Keppert. Für den 6. August wäre dann - wieder einmal - der mitangeklagte Ex-BAWAG-Chef Elsner geladen. Die Verhandlungen finden im Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Straflandesgerichtes statt, dessen Renovierung nun fertiggestellt ist.

Für die Angeklagten bringt der Ortswechsel für die Verhandlung ein „Deja vu“: Im Großen Schwurgerichtssaal hatte schon der erste BAWAG-Strafprozess stattgefunden.

Damals wurde am 4. Juli 2008, am 117. Verhandlungstag des Mega-Verfahrens, von Richterin Claudia Bandion-Ortner das Urteil gefällt - das allerdings in großen Teilen wieder aufgehoben wurde. Daher sitzen nun nun acht der ursprünglich neun Angeklagten wieder in erster Instanz auf der Anklagebank - diesmal führt Richter Christian Böhm die Verhandlung.

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