Elsner vorerst nicht bei BAWAG-Prozess

Wie krank ist Helmut Elsner wirklich? Noch immer ist unklar, wie es mit der Aussage des Ex-BAWAG-Chefs beim zweiten BAWAG-Prozess weitergeht. Elsners Anwalt hat ein Erscheinen vor Gericht am Montag bereits ausgeschlossen.

Elsner leide an Tuberkulose und habe Wasser in der Lunge, sagte sein Anwalt Jürgen Stephan Mertens. Er sei in einer Asthma-Klinik in Berchtesgaden in Deutschland. „Es geht im gesundheitlich genaus wie damals - etwas schlechter sogar -, als er vom Gerichtsgutachter vollzugs- und verhandlungsuntauglich geschrieben wurde“, so Mertens.

Zum Kommen Elsners am Montag, sagte Mertens: „Insofern die Ärzte bei dem bleiben, diagnostisch, was bis jetzt gesagt wurde, bleibt es natürlich dabei, dass der Gesundheitszustand so schlecht ist, dass das nicht geht.“

Richter zeigt sich zuversichtlich

Bei Gericht geht man davon aus, dass Elsner am Montag erscheint, so Gerichtssprecherin Christina Salzborn. Richter Christian Böhm erläuterte das weitere Vorgehen des Gerichts bezüglich der Ladung von Elsner. Heute Abend soll Elsner noch vom gerichtlichen Gutachter Professor Günter Leopold Steurer untersucht werden, ob er für Montag verhandlungsfähig ist, so der Richter.

Diesen Termin habe er Elsners Anwalt Jürgen Stephan Mertens mitgeteilt, der aber darauf hingewiesen habe, dass Elsner zu dieser Zeit einen anderen Arzttermin für eine Kontrolluntersuchung habe. Für den Richter heißt dies aber noch nicht, dass die für Montag geplante Einvernahme Elsners damit ins Wasser fällt. „Montag findet statt, um 9 Uhr“, kündigte er an.

Bei der Zustellung der Ladung an Elsner habe es ein „Problem“ gegeben, schilderte Böhm. Weder in Tirol noch in Wien habe die Ladung zugestellt werden können. Die Wiener Polizei habe Elsners Ehefrau Ruth telefonisch erreicht, diese habe mitgeteilt, sie seien auf dem Weg nach Tirol. Nun gehe er davon aus, dass Elsners Anwalt seinem Klienten die Ladung für Montag übermittelt habe - mehr dazu in Elsner geht es weiter schlecht.

Verteidiger kann Vorgangsweise nicht „nachvollziehen“

Elsners Anwalt Mertens schrieb unterdessen in einer Presseaussendung, dass sein Mandant einen Antrag auf Vertagung der Hauptverhandlung gestellt habe - dem der Richter aber offensichtlich nicht entsprochen hat. Elsner habe das Gericht in der vergangenen Woche im Rahmen des schriftlichen Antrags auch über seinen Aufenthaltsort informiert.

Der vom Gericht bestellte Sachverständige Steurer habe am 11. Juni 2012 für zumindest zwei Monate Verhandlungsunfähigkeit bei Elsner festgestellt. „Deshalb ist es unnachvollziehbar, warum der zuständige Richter, Christian Böhm, die neuerliche Hauptverhandlung bereits innerhalb dieser Frist und ohne weitere medizinische Evaluierung festsetzte“, so Elsners Anwalt.

BAWAG will sechs Mio. Euro zurück

Der heute 77-Jährige Elsner ist im zweiten BAWAG-Prozess wegen einer Klage der BAWAG mitangeklagt, obwohl er bereits rechtskräftig zur Höchststrafe von 10 Jahren verurteilt wurde und davon viereinhalb Jahre abgesessen hat. Die BAWAG fordert die Pensions-Abfindung in Höhe von sechs Mio. Euro zurück. Elsner musste als einziger aller Angeklagten (im ersten Prozess neun, jetzt acht) bisher in Haft.