Rivalen ertränkt: Einweisung bestätigt

Es bleibt - nicht rechtskräftig - bei der Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher: In einer Berufungsverhandlung bestätigte ein Gericht das Urteil über einen heute 21-Jährigen, der im Vorjahr den neuen Freund seiner Ex-Freundin gefoltert und getötet haben soll.

Der heute 21-jährige Mann soll in der Nacht auf den 2. Mai 2011 den neuen Freund seiner Ex-Freundin entführt, zum Alberner Hafen gebracht, gefoltert und dann ertränkt haben. Ein Gericht fällte im Dezember des Vorjahres einen Schuldspruch. Der Mann wurde wegen Mordes zu 20 Jahren Haft verurteilt und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Doch der Oberste Gerichtshof hob das Urteil betreffend die Einweisung wegen Feststellungsmängeln auf.

Ein neu zusammengesetztes Schwurgericht befasste sich daher erneut mit der Frage, welche Straftaten von dem Mann konkret zu erwarten wären, sollte er nicht eingewiesen werden. Ein psychiatrisches Gutachten hatte dem Mann eine kombinierte Persönlichkeitsstörung attestiert. Für den neuen Prozess wurde ein neues Gutachten erstellt, das die Gefährlichkeitsprognose genauer unter die Lupe nahm.

Angeklagter bei Lokalaugenschein nach Mord im Alberner Hafen

APA/Herbert Neubauer

Der mutmaßliche Täter beim Lokalaugenschein

Ähnliche Taten könnten passieren

Es müsse befürchtet werden, dass der Mann neuerlich ein Verbrechen begeht, sollte er in Zukunft wieder eine Freundin finden und diese sich von ihm trennen, legte die psychiatrische Sachverständige Gabriela Wörgötter dar. Mit seiner vorangegangenen, erst 14 Jahre alten Partnerin sei der junge Mann „symbiotisch verschmolzen“. Als ihm das Mädchen den Laufpass gab, habe er das als „existenzielle Bedrohung und Zerrüttung des inneren Gefüges“ empfunden. Zum Mord an seinem Nachfolger an deren Seite sei es infolge eines „tiefen Vernichtungsaffekts“ gekommen.

Ohne entsprechende Behandlung und jahrelange Therapie rechnete Wörgötter mit „äquivalenten Tathandlungen“. Sie empfahl daher, den Mann in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher einzuweisen, wo er - sollte sich seine Störung bis dahin nicht behoben haben - auch nach Verbüßung der über ihn verhängten Freiheitsstrafe weiter unbefristet angehalten werden kann. Daraufhin bestätigten die Geschworenen das Ersturteil in vollem Umfang. Das Gericht wies den Mann erneut in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ein.

Leiche in Bratislava angeschwemmt

Der Mann hatte am 1. Mai 2011 zufällig seine Ex-Freundin in Begleitung ihres neuen Partners getroffen. Er fuhr daraufhin zurück in seine Wohnung, zog sich eine schwarze Hose, schwarze Sportschuhe und eine ebenfalls schwarze Pelzjacke an und steckte eine Gaspistole ein. Stundenlang harrte er dann vor der Wohnung seiner Ex-Freundin aus.

Als deren Freund das Haus verließ, zwang er ihn mit der Pistole, ins Auto zu steigen und zum Alberner Hafen zu fahren. 16 Tage später wurde die Leiche des 25-Jährigen in Bratislava angeschwemmt - mehr dazu in Mord im Hafen: Einweisung in Anstalt.