Tote in Wohnung: Behörde beschwichtigt

Zwei Jahre lang ist die Leiche einer Frau in der Wohnung eines Gemeindebaus in Wien-Margareten gelegen. Dass Wiener Wohnen nicht früher aktiv wurde, begründete ein Sprecher nun mit dem „eingehaltenen Rechtsweg“.

„Die Frau wurde zweimal wegen Mietschulden gemahnt, nach der dritten Mahnung ohne Antwort der Mieterin wurde im Juni 2011 die Räumungsklage eingebracht. Dann liegt es am Bezirksgericht, diese Klage zu verfolgen, und das dauert unterschiedlich lange“, sagte ein Sprecher der städtischen Gemeindebauverwaltung Wiener Wohnen. „Der Rechtsweg musste eingehalten werden.“ Es sei erst jetzt möglich gewesen, die Wohnung zu betreten - und die Tote zu finden.

Gemeindebau in Wien-Margareten, in dem eine 49-jährige Frau zwei Jahre tot in ihrer Wohnung lag

APA/Georg Hochmuth

Die Polizei hat nach dem Leichenfund eine Obduktion angeordnet

Niemand will etwas bemerkt haben

Auch den Nachbarn der Frau war nichts aufgefallen. „Ich habe nichts bemerkt. Ich habe sie auch nicht gekannt“, sagte eine Hausbewohnerin gegenüber dem ORF. Ein anderer Nachbar sagte: „Das Einzige, was war, waren die ganzen Zettel auf der Tür.“

Und auch dem Briefträger ist nichts aufgefallen, denn irgendjemand muss einen Schlüssel für das Postfach der Frau gehabt haben. „Ich war der Meinung, dass sie verzogen war, weil die Post immer auf dem Postkasten oben gelegen ist“, so der Briefträger. Die Leiche der Frau war am Donnerstag entdeckt worden, nachdem ein Gerichtsvollzieher die Wohnungstür öffnen ließ - mehr dazu in Frau lag zwei Jahre tot in Wohnung.

Gewaltverbrechen wird ausgeschlossen

Vieles muss zwar darauf hingedeutet haben, dass irgendetwas nicht stimmt. Ein übervoller Briefkasten, zahlreiche Zettel an der Wohnungstür - und nicht zuletzt muss aus der Wohnung monatelang Leichengeruch geströmt sein. Trotzdem kam offenbar den Nachbarn der 49-jährigen Frau im Gemeindebau nichts seltsam vor. Die Polizei hat eine Obduktion angeordnet, noch ist unklar, wann es das Ergebnis geben wird. Ein Gewaltverbrechen wird ausgeschlossen.