RH: Dorotheum zu billig verkauft

Der Rechnungshof (RH) hat die Privatisierung des Dorotheums im Jahr 2001 unter dem damaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser scharf kritisiert. Der Verkauf sei „zu einem wirtschaftlich ungünstigen Zeitpunkt“ erfolgt. Auch der Verkaufserlös lag laut RH unter der Empfehlung.

Der Verkauf an OneTwoSold, hinter der der Kärntner Unternehmer Erwin Soravia und der Medienunternehmer Christoph Dichand („Kronen Zeitung“) standen, war für den Staat kein gutes Geschäft: Der Verkaufserlös des Bundes lag mit 70,57 Mio. Euro „um rund zehn bis 20 Mio. Euro unter der Verkaufspreisempfehlung seitens der Investmentbank“, heißt es im veröffentlichten RH-Bericht.

Der Rechnungshof kritisiert auch die Kosten des Verkaufsprozesses: Mit 3,03 Mio. Euro, davon 1,95 Mio. Euro für die begleitende Investmentbank, war die Dorotheum-Privatisierung - gemessen an anderen Privatisierungen der ÖIAG - „sehr kostenintensiv“, heißt es im Bericht.

Steuerliche Vorteile nicht im Preis berücksichtigt

Begleitende Investmentbank der Privatisierung war die Londoner UBS Warburg. Das Beratungshonorar an die Investmentbank sei „überdurchschnittlich“ ausgefallen, der Kostenanteil von 2,76 Prozent des Erlöses für die Investmentbank „unverhältnismäßig hoch“. Die Prämien für die beiden Geschäftsführer des Dorotheums in Höhe von insgesamt rund 320.000 Euro wären „entbehrlich“ gewesen, da die Organe eine gesetzliche Unterstützungspflicht hätten.

Dorotheum

APA/Hans Klaus Techt

RH zerpflückte Privatisierung

Die ÖIAG habe dem Käufer durch Umgründung in die Dorotheum GmbH & Co KG steuerliche Vorteile von 16,9 Mio. Euro verschafft. Das habe sich aber auf den Kaufpreis nicht ausgewirkt. „Die Ausnützung des Steuervorteils schmälert das Gesamtergebnis für den Bund auf rund 50,64 Mio. Euro“, so der Rechnungshof. Vorstandsvorsitzender der ÖIAG rund um die Privatisierung war Ex-ÖVP-Wirtschaftsminister Johannes Ditz, der von 1. Februar 2001 bis 31. Dezember 2001 an der Spitze der Staatsholding stand.

Immobilien nicht ausreichend berücksichtigt

Dass der Verkauf für den Bund ungünstig, für den Käufer aber sehr günstig ausgefallen ist, zeigen auch die Immobilien des Pfandhauses: Diese bildeten einen wertbestimmenden Teil des Kaufpreises, dennoch sei ihnen im Privatisierungsverfahren nur ein geringer Stellenwert beigemessen worden. Der Verkauf von acht der 13 Immobilien bereits im Juli 2002 ermöglichte es den Käufern, alleine dadurch 57,3 Prozent des Kaufpreises innerhalb weniger Monate zu refinanzieren.

Auch der Privatisierungsprozess selber wird beanstandet: „Die Kriterien für das Ausscheiden von Bietern waren nicht ausreichend dokumentiert und zum Teil nicht nachvollziehbar“, heißt es. Die Rechnungshof-Prüfung wurde auf Antrag der Grünen durchgeführt. Das Dorotheum wurde im September 2001 privatisiert.

„Professionelle“ Privatisierung für ÖIAG

Die ÖIAG wies die Kritik des Rechnungshofs (RH) zurück. Der Privatisierungsprozess sei „professionell“ und „ordnungsgemäß“ verlaufen und im Einklang mit den EU-Privatisierungsrichtlinien gestanden, heißt es in einer ÖIAG-Aussendung.

Differenzen zwischen der ÖIAG und dem RH bestehen schon zur Höhe des Kaufpreises: Dieser lag laut ÖIAG bei 73,4 Mio. Euro, laut RH bei 70,6 Mio. Euro. Der RH schreibt dazu in seinem Bericht, bei der Differenz gehe es um Zinsen für die ÖIAG, entstanden durch das Auseinanderfallen von rechtlicher Übergabe (rückwirkend zum 31. Dezember 2000) und der Kaufpreiszahlung durch die Käufer (im Oktober 2001). „Eine Hinzurechnung der Zinsen zum Verkaufspreis würde daher zum irreführenden Eindruck einer Preissteigerung führen“, begründet der RH seine Darstellung.

ÖIAG verteidigt auch Privatisierungskosten

Die ÖIAG weist die RH-Kritik zurück, dass der erzielte Kaufpreis zehn bis 20 Mio. Euro unter einer Empfehlung der zuständigen Investmentbank gelegen sei. Für die Berechnung des Verkaufspreises im Zuge einer Privatisierung sei nämlich die Nettoverschuldung des zu veräußernden Unternehmens zu berücksichtigen, belehrt die Staatsholding die Prüfer. Tatsächlich sei der von der ÖIAG erzielte Erlös am oberen Ende der durch die Investmentbank empfohlenen Bewertungsbandbreite gelegen.

Die ÖIAG verteidigt auch die Privatisierungskosten in Höhe von 3,03 Mio. Euro als „zum damaligen Zeitpunkt für eine internationale Transaktion dieser Größenordnung marktüblich und daher wirtschaftlich absolut vertretbar“. Der RH hatte diese Kosten als überdurchschnittlich hoch kritisiert.

Auch Korruptionsvorwürfe standen im Raum

Im Zuge der Korruptionsvorwürfe gegen Grasser bei der BUWOG-Privatisierung tauchten im Jahr 2004 auch Korruptionsvorwürfe bei der Dorotheum-Privatisierung auf. Grasser hat alle Vorwürfe immer entschieden zurückgewiesen.

Der als Belastungszeuge gegen Grasser auftretende Willibald Berner, früher Kabinettschef von Infrastrukturminister Michael Schmid (FPÖ), hatte angegeben, dass der frühere Soravia-Manager Martin Ohneberg ihm gegenüber davon gesprochen habe, dass Grasser beim Dorotheum nur Bargeld genommen habe. Ohneberg hat das dementiert. Diese Causa wurde auch gerichtsanhängig, Ohneberg wurde vom Verdacht auf falsche Zeugenaussage freigesprochen.

Parallelen zur BUWOG - wo fast zehn Mio. Euro Provision geheim an Walter Meischberger und Peter Hochegger flossen - zeigen sich auch beim Dorotheum: So war der Abstand zwischen den Geboten recht gering. Der Meistbietende lag mit 70,57 Mio. Euro über dem Anbot des zweiten finalen Bieters von 68,0 Mio. Euro. Schon beim Dorotheum soll Meischberger im Verkaufsfinale den Bietern seine Dienste angeboten und horrende Forderungen gestellt haben. Alle Bieter beteuerten jedoch gegenüber den ermittelnden Behörden, keine Zahlungen geleistet zu haben.

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