Inseratenaffäre: Laut Gutachten kein Schaden für ÖBB

In einem weiteren Gutachten wird Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) in der Inseratenaffäre bescheinigt, dass für die ÖBB kein Schaden festgestellt werden könne. Positive Effekte für den Ex-Verkehrsminister seien aber wahrscheinlich, heißt es in dem Gutachten.

Ein positiver Effekt für den damaligen Verkehrsminister Faymann liegt laut der Studie zwar „im Bereich des Möglichen und wohl auch Wahrscheinlichen“, „kann zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht mehr festgestellt bzw. konkret gemessen werden“, heißt es in der Expertise von Julia Wippersberg vom Publizistikinstitut der Uni Wien, die im Auftrag des Anwaltes Gottfried Korn erstellt wurde. Korn habe das Gutachten wiederum im Auftrag seines Mandanten, des ehemaligen ÖBB-Konzernchefs Martin Huber, in Auftrag gegeben, so der Anwalt.

„Da der Einsatz von Testimonials sowohl dem Unternehmen als auch dem Testimonial selbst Vorteile verschaffen soll, sind positive Effekte wie Steigerung der Bekanntheit, Imageverbesserung oder Reputationsgewinn denkbar und möglich sowie von beiden Seiten (Unternehmen und Testimonial) intendiert und dem Wesen des Einsatzes eines Testimonials geradezu immanent“, heißt es in der Studie.

Oberstaatsanwaltschaft ordnete Untersuchungen an

Konkret geht es um 24 jeweils zweiseitige ÖBB-Inserate in der „Kronen Zeitung“, in denen 2007 zunächst kritisch Probleme der ÖBB aufgezeigt wurden und Faymann erklären durfte, wie er die Missstände in den Griff bekommen will. Die Oberstaatsanwaltschaft hatte im April dazu weitere Ermittlungen angeordnet und ein Gutachten des deutschen Experten Stefan Braun in Auftrag gegeben, der zu dem Schluss kam, dass es für die Kampagne einen entsprechenden Werbewert für die ÖBB gegeben habe.

Bereits mehrere Gutachten der Uni Wien eingeholt

In zwei weiteren Gutachten des Publizistikinstituts der Uni Wien vom 11. Juni und vom 27. Juli konnte für die ÖBB „kein monetärer Schaden eruiert werden“. Die Berechnung eines monetären Wertes sei nach fünf Jahren nicht möglich. Auch ein Imageschaden für die ÖBB, weil das Unternehmen zunächst eher negativ dargestellt wurde, wird darin verneint.

Im Gegenteil: Da die Probleme der ÖBB in der Öffentlichkeit bekannt waren, wäre eine ausschließlich positive Darstellung des Unternehmens eher als imageschädigend zu klassifizieren als eine zweiseitige Darstellung. Es sei „eher klug“ gewesen, „zweiseitig und selbstkritisch zu argumentieren, als sich dem Vorwurf der Selbstgefälligkeit und der Kundenferne aus der Bevölkerung aussetzen zu müssen“, heißt es.

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