Bakary J.: Vorwürfe gegen Polizeichefs

Im Fall Bakary J. gibt es einem „Falter“-Bericht zufolge Vorwürfe gegen Wiens Polizeipräsident Gerhard Pürstl und den designierten Vizepräsidenten Karl Mahrer. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen einen im Fall beteiligten Polizisten.

Laut „Falter“-Bericht soll eine Beamtin den Frühpensionsbescheid für einen der verurteilten Polizisten (43) unterfertigt haben, obwohl sie mit diesem eine Beziehung gehabt haben soll. Das wäre ein Befangenheitsgrund gewesen. Dabei soll sie ein Gutachten der Versicherungsanstalt (BVA) öffentlich Bediensteter übergangen haben, in dem die Verwendung des Beamten im Innendienst empfohlen wurde.

Aufklärungswürdig erscheint in diesem Fall die Rolle von Polizeipräsident Gerhard Pürstl, denn laut „Falter“ erstellte die Beschuldigte den Bescheid „im Auftrag“ des Polizeipräsidenten. Die Wiener Polizei gab zunächst keine Stellungnahme ab.

Verfahren bei der Staatsanwaltschaft

„Die Frühpensionierung und ihre Umstände werden überprüft“, sagte dazu am Dienstag der Sprecher des Innenministeriums, Karl-Heinz Grundböck. Das Bundesamt für Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) wurde eingeschaltet.

Bei der Staatsanwaltschaft Wien ist bereits ein Verfahren anhängig, wie ihr Sprecher Thomas Vecsey bestätigte. Als Beschuldigte werden dabei der frühpensionierte Polizist und die Bescheiderstellerin geführt, die Verdachtsmomente lauten laut „Falter“ auf schweren Pensionsbetrug und Amtsmissbrauch.

Beschuldigte wiesen Verhältnis zurück

Die beiden jetzt Beschuldigten haben bisher - teils über Anwälte - zurückgewiesen, ein intimes Verhältnis miteinander zu haben. Dem „Falter“ liegen nach eigenen Angaben aber Mails der beiden vor, die das Gegenteil belegen würden. Den Verdacht auf Pensionsbetrug legt dem Bericht zufolge nicht nur das offenbar übergangene Gutachten der BVA nahe. Die Beamtin hätte über den wahren Gesundheitszustand des Polizisten Bescheid wissen müssen. Pürstl hat laut „Falter“ die Pensionierung bewilligt.

Dass der Frühpensionierung ein Erlass des Innenministeriums zugrunde liegt, dementierte Grundböck. Es gebe für die Pensionsbescheide eine Vorlagepflicht gegenüber dem Ministerium, das den Akt auf Vollständigkeit und Schlüssigkeit prüfe. Die inhaltliche Verantwortung liege bei der Wiener Polizei, die auch die Diskrepanz zwischen BVA-Gutachten und Beschluss hätte erkennen müssen.

Johann Golob, Sprecher der Wiener Polizei, bezeichnete die Rolle der Beamtin am Dienstag als „nicht eine gestaltende, sondern sie hat über Aufträge gehandelt.“ Aufgrund des BVA-Gutachtens habe es eine Arbeitsplatzüberprüfung gegeben - mit dem Ergebnis, dass für den 43-jährigen Polizisten kein Posten vorhanden gewesen sei: „Dann ist das Ruhestandsverfahren eingeleitet worden.“ Auf Nachfrage betonte er, dass das Innenministerium diese Entscheidung getroffen habe.

Diskussion um Dienstführenden-Kurs

Doch nicht nur der zukünftige Landespolizeipräsident steht in der Kritik, auch einer der beiden designierten Landesvizepolizeipräsidenten: Karl Mahrer befürwortete heuer die Bewerbung des vierten im Fall Bakary J. verurteilten Beamten für einen sogenannten Dienstführenden-Kurs, der ihm den Aufstieg in die mittlere Führungsebene ermöglicht hätte.

Laut Grundböck hielt das Innenministerium die persönliche Eignung des Beamten aufgrund seiner straf- und disziplinarrechtlichen Verurteilung nicht für gegeben. Hier habe es einen „Auffassungsunterschied“ mit Landespolizeikommandant Mahrer gegeben. Das Auswahlverfahren für die geeigneten Personen für Führungskurse obliege letztlich dem Ministerium.

„Profilierung als Leistungsträger“

Unter Berufung auf einen entsprechenden Mailverkehr berichtete der „Falter“, dass sich Mahrer sehr für den betreffenden Polizisten verwendete. Der Fall sei demnach schon so lange her, die Bewährungsstrafe bald getilgt und der Genannte habe sich „als Leistungsträger profiliert“.

„Das ist eine prinzipielle Frage, ob man einen Beamten Jahre nach dem Fall in aller Hinkunft von einem Führungskräftekurs ausschließen soll“ meinte Johann Golob zur Kritik an Karl Mahrer. Der Betreffende sei verurteilt worden, weil er nicht gegen die eigenen Kollegen eingeschritten sei. Er werde nur mehr im Innendienst verwendet, und es hätte auch bei der Zulassung zum Kurs die Einschränkung gegolten, dass er weiter nur im Innendienst ohne Parteienverkehr tätig sei.

Vier Verurteilungen nach Folter

Im April 2006 fuhren drei Polizisten den aus Gambia stammenden Schubhäftling Bakary J. in eine Lagerhalle, nachdem er sich gegen seine Abschiebung aus Österreich gewehrt hatte, und folterten ihn dort.

Ein vierter Polizist öffnete ihnen die Tür und verscheuchte einen Zeugen. Alle vier wurden zu bedingten Haftstrafen verurteilt, nur der vierte nach Zahlung einer Geldstrafe letztlich im Polizeidienst belassen.

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