BAWAG: Auf Elsner wird verzichtet

Beim zweiten BAWAG-Prozess ist Helmut Elsner wie erwartet trotz Ladung auch am Dienstag nicht erschienen. Der Ex-BAWAG-Chef wurde daher vom Hauptverfahren vorerst ausgeschieden, seine Aussagen aus dem ersten Strafverfahren verlesen.

Elsner befinde sich weiter im deutschen Bad Reichenhall und sei noch am Dienstag zur Abklärung eines Angina-Pectoris-Vorfalls stationär aufgenommen worden, erklärten seine Verteidiger vor Gericht. Auf Nachfragen von Richter Christian Böhm über eine Bestätigung über die stationäre Aufnahme konnten die Anwälte Elsners aber eine solche nicht vorlegen, da diese erst um 10.00 Uhr erfolgt sei.

Alte Aussagen werden verlesen

„Elsner ist die zentrale Person des Verfahrens“, er sei im ersten Verfahren „umfangreich“ einvernommen worden, erläuterte Böhm seinen Plan, zu den nun prozessrelevanten Themen die Aussagen Elsner aus dem ersten Verfahren bzw. vor der Wirtschaftspolizei vorzulesen. Zudem wurden die Anwälte Elsners für die Fortsetzung des Verfahrens am Mittwoch wiederbestellt, um über die weitere Vorgehensweise zu beraten.

Wie lange das so weiter gehen kann, scheint aber unklar zu sein. Sollte Elsner auch weiterhin nicht erscheinen, dann könnte nach einer gewissen Zeitspanne - dabei dürfte sich um Wochen handeln - letztlich auf seine Aussagen verzichtet werden. Am Montag war die Verhandlung nach fünf Minuten wieder zu Ende, auch da erschien Elsner nicht - mehr dazu in Elsner kam wieder nicht.

Streit über Befunde

Elsners Anwalt Jürgen Stephan Mertens beantragte zudem, dass sich der Herz-Sachverständige des Gerichts die neuen Befunde aus Bad Reichenhall besorgen soll, um die Verhandlungsfähigkeit Elsners zu prüfen, was Richter Böhm verärgerte. Elsner sei so schwer krank und laut ihren Aussagen seit Monaten in Behandlung, deshalb könne er es nicht verstehen, warum die Unterlagen nicht da seien.

Die Anwälte widersprachen Richter Böhm, sie hätten immer wieder Befunde zur Verfügung gestellt. Es gehe nicht „um die Quantität, sondern um die Qualität der Unterlagen“.

Bank will Pensionsabfindung zurück

Elsner war im ersten Prozess rechtskräftig wegen Untreue zur Höchststrafe von zehn Jahren verurteilt worden, wovon er viereinhalb Jahre abgesessen hat, bis er im Sommer 2011 aus gesundheitlichen Gründen für haftunfähig erklärt worden war und entlassen wurde.

Im zweiten BAWAG-Strafprozess ist Elsner nur wegen einer Subsidiarklage der BAWAG mitangeklagt - die Staatsanwaltschaft hatte auf eine neuerliche Anklage verzichtet. Auf die Einvernahme Elsners wurde aber vonseiten der Anklage nicht verzichtet.

Richter Böhm will in dem Verfahren die umfangreichen Einvernahmen Elsners aus dem ersten Verfahren vorlesen. Die Bank will auf Elsners Pensionsabfindung zugreifen und erhofft sich durch die Klage bessere Chancen im Zivilverfahren - mehr dazu in BAWAG: Elsner „verhandlungsfähig“?.