Gericht: Elsner verhandlungsunfähig

Seit Monaten versucht die Justiz erfolgslos den früheren BAWAG-Chef Helmut Elsner vor Gericht zu bringen. Nun hat Elsner im deutschen Kurort Bad Reichenhall einen Teilerfolg erreicht. Laut einem deutschen Amtsgericht ist er nicht verhandlungsfähig.

Richter Christian Böhm ist damit mit seinem Versuch, Elsner im laufenden zweiten BAWAG-Strafverfahren zumindest als Zeugen zu vernehmen, vorerst abgeblitzt. Bisher war Elsner unter Verweis auf seine angeschlagene Gesundheit nicht im Gerichtssaal erschienen. Er hält sich derzeit im bayrischen Kurort Bad Reichenhall auf, wo die österreichische Justiz nur im Wege der Rechtshilfe zwischen Staaten gewisse Möglichkeiten hat.

Das deutsche Amtsgericht Laufen hat nun nach einem Rechtshilfeansuchen der österreichischen Justiz eine für Freitag angesetzte Zeugeneinvernahme Elsners in Deutschland wieder abgesagt, weil Elsner aufgrund eines medizinischen Gutachtens verhandlungsunfähig sei. Elsner hatte dem Amtsgericht eine Bestätigung seines behandelnden Arztes vorgelegt, das Gericht hatte dies anerkannt.

Arzt: Elsner ist „Kandidat für Herzinfarkt“

„Der Termin zur Einvernahme des Zeugen Elsner vom 7.9.2012 wird wegen derzeit nicht zu widerlegender Verhandlungsunfähigkeit aufgehoben“, heißt es in der Verfügung. Der Herzchirurg Manfred Deutsch hatte in seinem Privatgutachten schon für die österreichische Justiz festgehalten, dass der herzkranke Elsner verhandlungsunfähig sei.

Der 77-jährige Patient habe mehrere schwere Erkrankungen und nehme zahlreiche Medikamente, alleine durch die Nebenwirkungen wie Müdigkeit und mangelnde Konzentrationsfähigkeit sei seine Verhandlungsfähigkeit nicht gegeben, argumentierte Deutsch. „Er ist ein Kandidat für einen Herzinfarkt“.

Anwalt zufrieden

Elsners Anwalt Jürgen Stephan Mertens zeigt sich mit der nun getroffenen Entscheidung des deutschen Gerichts zufrieden: „Dem deutschen Gericht ist es anscheinend möglich, den Krankheitszustand von Elsner zu erkennen“. Er bedauere, dass dies anscheinend dem Wiener Landesgericht nicht möglich sei. Mertens führt neben den gesundheitlichen Gründen noch ein zweites Argument ins Treffen, warum Elsner in Deutschland nicht als Zeuge vernommen werden könne, wie es sich die österreichische Justiz wünsche: Elsner habe im BAWAG-Verfahren eine Doppelstellung als Zeuge und als Mitangeklagter - was im deutschen Recht nicht möglich wäre.

Als Zeuge solle jemand aussagen, als Angeklagter hingegen dürfe er nicht dazu gezwungen werden sich selbst zu belasten. Auch das habe er vor dem deutschen Gericht schon vorgebracht, darüber sei aber bisher noch nicht entschieden worden. Ob Elsner überhaupt je zum zweiten BAWAG-Prozess kommt, bleibt also damit offen.

Streit um aktuelle Befunde

Bereits am Montag war die Verhandlung nach fünf Minuten wieder zu Ende, denn auch da erschien Elsner nicht - mehr dazu in Elsner kam wieder nicht.

Elsners Anwalt hatte zuletzt beantragt, dass sich der Herz-Sachverständige des Gerichts die neuen Befunde aus Bad Reichenhall besorgen soll, um die Verhandlungsfähigkeit Elsners zu prüfen, was den Richter verärgerte. Elsner sei so schwer krank und laut ihren Aussagen seit Monaten in Behandlung, deshalb könne er es nicht verstehen, warum die Unterlagen nicht da seien.

Die Anwälte widersprachen Richter Böhm, sie hätten immer wieder Befunde zur Verfügung gestellt - mehr dazu in BAWAG: Auf Elsner wird verzichtet.

Viereinhalb Jahre abgesessen

Elsner war im ersten Prozess rechtskräftig wegen Untreue zur Höchststrafe von zehn Jahren verurteilt worden, wovon er viereinhalb Jahre abgesessen hat, bis er im Sommer 2011 aus gesundheitlichen Gründen für haftunfähig erklärt worden war und entlassen wurde.

Im zweiten BAWAG-Strafprozess ist Elsner nur wegen einer Subsidiarklage der BAWAG mitangeklagt - die Staatsanwaltschaft hatte auf eine neuerliche Anklage verzichtet. Auf die Einvernahme Elsners wurde aber vonseiten der Anklage nicht verzichtet.

Der Richter will in dem Verfahren die umfangreichen Einvernahmen Elsners aus dem ersten Verfahren vorlesen. Die Bank will auf Elsners Pensionsabfindung zugreifen und erhofft sich durch die Klage bessere Chancen im Zivilverfahren - mehr dazu in BAWAG: Elsner „verhandlungsfähig“?.