Kellerleichen-Prozess im November

Am 19. November beginnt der Prozess gegen Estibaliz C. Die Ex-Besitzerin eines Eissalons soll zwei Lebensgefährten ermordet haben. Vor Prozessbeginn wurden nun neue Details aus dem psychiatrischen Gutachten bekannt, das die Frau als brandgefährlich einstuft.

In dem Gutachten wird unter anderem die Frage beantwortet, ob im Falle einer Verurteilung eine zeitlich unbefristete Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher zu veranlassen wäre. Die psychiatrische Sachverständige Adelheid Kastner beantwortet diese Frage mit „Ja“.

„Auch künftig Tötungsdelikte zuzutrauen“

Kastner begründet dies unter anderem damit, dass die Wahrscheinlichkeit, dass C. im Fall ihrer Entlassung wieder einschlägig straffällig wird, bei über einem Drittel liegt. Üblicherweise liegt die Rückfall-Quote bei Mördern deutlich im einstelligen Prozentbereich.

Der Angeklagten wird in dem Gutachten eine „kombinierte Persönlichkeitsstörung mit abhängigen, narzisstischen, histrionischen und disozialen Komponenten“ bescheinigt. Darüber hinaus ist von „massiven Defiziten“ die Rede, „was die Fähigkeit zum emotionalen Einfühlen in andere betrifft“.

Die Sachverständige geht davon aus, dass C. auch zukünftig „Tötungsdelikte an Beziehungspartnern“ zuzutrauen sind, „die den an sie gestellten Anforderungen nach emotionaler Befriedigung und weitreichender emotionaler Versorgung nicht bzw. zunehmend nicht entsprechen, die sich aber weigern, den Weg frei zu machen für potenziell ergiebigere andere“.

Prozess für drei Tage im November anberaumt

Die Anklageschrift gegen die mutmaßliche Doppelmörderin liegt seit Anfang September vor - mehr dazu in Kellerleichen: Anklage fertig. Die Frau soll im April 2008 ihren Ex-Mann und im November 2010 ihren Lebensgefährten getötet, zerstückelt und die Leichenteile im Keller ihres Eissalons in Wien-Meidling einbetoniert haben - mehr dazu in Chronologie: Leichen im Keller.

Das Wiener Straflandesgericht bestätigte indes einen Bericht von „Österreich“, wonach der Mordprozess am 19. November beginnen wird. Richterin Susanne Lehr fixierte drei Verhandlungstage im Großen Schwurgerichtssaal. Der erste Tag soll ausschließlich für die Einvernahme der Angeklagten reserviert sein. Zahlreiche Zeugen und Sachverständige werden am 20. November erwartet. Das Urteil soll am 21. November fallen.