Zwangssterilisation: Opferzahl nicht bekannt

Nachdem kürzlich Fälle von Zwangssterilisation von Mädchen und jungen Frauen mit intellektuellen Beeinträchtigungen in Heimen bekannt wurden, können sich Betroffene nun an den Opfernotruf wenden. Wie viele Opfer es tatsächlich gibt, ist bisher nicht bekannt.

Wie viele junge Frauen mit Behinderungen und intellektuellen Beeinträchtigungen von den von Zwangssterilisationen betroffen waren, können weder der Kinderpsychiater Ernst Berger noch das Justizministerium sagen. Doch bis 2001 sollen die Eingriffe durchgeführt worden sein - mehr dazu in Zwangssterilisation bei Heimkindern.

Betroffene sollen sich an Opfernotruf nennen

Betroffene können sich an den Opfernotruf wenden, erklärte das Justizministerium. Die Organisation kennt die jeweiligen Ansprechpersonen der von den Ländern bzw. dem Bund eingerichteten Kommissionen. Es kommt nämlich darauf an, ob das Heim von einer kirchlichen Institution, einem Land bzw. dem Bund betrieben wurde. Der Opfernotruf wird auf Initiative des Justizministerium vom Weißen Ring betrieben.

Verjährungsfrist beträgt fünf Jahre

Ob Anzeigen in diesem Zusammenhang eingebracht wurden, kann laut Ministerium nicht erhoben werden. Fakt ist, nach geltendem Recht wäre die Tat zwar als Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen zu ahnden, allerdings beträgt die Verjährungsfrist fünf Jahre. Experten forderten deshalb zuletzt zumindest eine finanzielle Entschädigung auf außergerichtlicher Basis.

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