Rechtsstreit um Ottakringer-Fusion beigelegt

Rechtzeitig vor dem 175-Jahr-Jubiläum hat sich der börsenotierte Wiener Braukonzern Ottakringer mit Aktionären verglichen. Anlass war die Klage von Kleinanlegern im Zusammenhang mit der Fusion mit Vöslauer. Beide Seiten äußerten sich über die Lösung zufrieden.

Die Zuzahlung von 8,60 Euro je Aktie bezeichnete der Vertreter der Kleinaktionäre, Rupert-Heinrich Staller, als „fair und angemessen“. Die Einigung sei zum Wohle aller Aktionäre, darunter auch viele Kleinaktionäre, Mitarbeiter und Pensionisten. „Das ist ein nettes Geburtstagsgeschenk zum 175. Geburtstag der Ottakringer“, so Staller.

Seitens des Braukonzerns hieß es, man könne mit der nun getroffenen Übereinkunft „gut leben“. Die Finanzierung der 11,3 Mio. Euro Zuzahlung erfolge aus dem Barbestand und habe keine Auswirkungen auf das laufende Geschäft. Für das Unternehmen sei es wichtig, dass der Rechtsstreit nun beendet wurde. Dass dies wenige Tage vor dem Geburtstagsfest passiere, sei „ein angenehmer Nebeneffekt“.

8,60 Euro in bar pro Aktie binnen zehn Tagen

In dem Vergleich über das Umtauschverhältnis der Aktien verpflichtet sich die Ottakringer AG, für sämtliche Aktien, die bereits vor der Verschmelzung mit Vöslauer bestanden, innerhalb von zehn Tagen eine Zuzahlung von 8,60 Euro in bar zu leisten.

Anspruchsberechtigt sind demnach 1.316.552 Aktien, die Zuzahlung macht genau 11.322.347,20 Euro aus. Damit werden auch die Zinsen abgegolten. Die Auszahlung ist abzugs-, kosten- und gebührenfrei für die Aktionäre über die jeweiligen Depotbanken abzuwickeln. Versteuern müssen die Empfänger selbst. Ottakringer übernimmt auch die Verfahrens- und Vertretungskosten der Antragssteller.

Rechtsstreit um Fusion mit Vöslauer

Hintergrund des Rechtsstreichts war die 2009 vollzogene Fusion der Mineralwasserfirma Vöslauer mit Ottakringer. Die Umtauschverhältnisse und damit verbundende Abfindungen erschienen Kleinanlegern nicht angemessen. Sie hielten die Wassersparte bei der Fusion für überbewertet und zogen vor Gericht.

Die Prüfung der Angemessenheit des im Verschmelzungsvertrag vereinbarten Umtauschverhältnisses wurde bereits im Februar 2010 ein erstes Mal beim Handelsgericht Wien beantragt, damals aber abgewiesen. Erst nach einer Änderung einer gesetzlichen Bestimmung durch den Verfassungsgerichtshof 2011 konnte im Jänner 2012 das nun abgeschlossene Verfahren eingeleitet werden.

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