100.000 Österreicher insolvent
Konkursverfahren dauern in der Regel fünf bis sieben Jahre. Seit der Einführung der Privatkonkursverfahren 1995 ist es zu einem rapiden Anstieg gekommen. Allerdings seien nicht alle jährlich neu insolvent werdenden Personen „echte Private“, so der KSV in einer Aussendung. „Echte Private“ sind unselbstständig Beschäftigte, also keine Unternehmer. Ihre Schulden entstehen in der Regel durch Konsum. Unter jenen, die Privatkonkurs anmelden, seien aber auch manche, die früher selbstständig waren und deren Schulden auch beruflich bzw. unternehmerisch entstanden sind.
Ähnlich viele Verfahren im Vorjahr
Heuer meldeten in den ersten drei Quartalen 7.315 Menschen ein Schuldenregulierungsverfahren an, wie Privatkonkurse rechtlich heißen. Ihre Gesamtschulden beliefen sich auf geschätzte 915 Mio. Euro.
Im Vorjahreszeitraum hatte es ähnlich viele eröffnete Verfahren gegeben. Angesichts der Lage auf dem Arbeitsmarkt und der hohen Zahl an Menschen, die ein solches Verfahren brauchen, sei das ausgesprochen wenig, so der KSV.
Es melden nämlich bei weitem nicht alle zahlungsunfähigen Personen ein Konkursverfahren an. Auf das Jahr hochgerechnet sind es laut KSV-Zahlen gerade einmal 8,8 Prozent. Grund dafür seien mangelnde Beratungskapazitäten, das wirtschaftliche Umfeld der Insolventen und das Image, das solche Verfahren haben. Der KSV geht in Wahrheit österreichweit von 110.800 rechtlich gesehen insolventen Menschen aus.
Mehr als 4.400 Firmen pleite
Die Zahl der Privatkonkurse hat sich zwischen 2000 und 2011 mehr als verdreifacht. Seit der Einführung des Verfahrens 1995 sind 88.245 Menschen in Privatkonkurs gegangen. Für zirka 80 Prozent davon sei das der Weg in die Schuldenfreiheit gewesen.
Nach Berechnungen des KSV gingen in den ersten drei Quartalen zudem 4.488 Firmen pleite - ein Plus von 2,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Die Zahl der tatsächlich eröffneten Verfahren kletterte um rund acht Prozent auf 2.628. 15.600 Dienstnehmer waren davon betroffen. Der Schuldenberg belief sich auf 2,2 Mrd. Euro.
In 41 Prozent aller Insolvenzfälle wurde mangels Masse kein Verfahren eröffnet. Gerichte können Verfahren abweisen, wenn das Vermögen des Schuldners voraussichtlich nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten abzudecken.