Taxi-Apps: Streit in nächster Instanz

Der Streit um Taxi-Apps der Wiener Taxiunternehmen geht in die nächste Instanz. Die Bundeswettbewerbsbehörde hat beim Obersten Gerichtshof (OGH) Beschwerde gegen die Entscheidung des Kartellgerichts eingebracht.

Das Kartellgericht sieht keinen Missbrauch in den bestehenden Verträgen der Taxifunkzentralen mit den Taxiunternehmen. In diesen wird den Taxiunternehmen ja verboten, auch von einem anderen Anbieter - also durch Taxi-Apps - Fahrten anzunehmen. Ende August hat das Kartellgericht seine Entscheidung bekanntgegeben - mehr dazu in Kartellgericht beendet Taxi-Streit.

Wettbewerbsbehörde sieht Missbrauch

Die Bundeswettbewerbsbehörde hat jetzt aber beim Obersten Gerichtshof Einspruch dagegen erhoben. Die Wettbewerbshüter kritisieren, dass die Taxifunkzentralen ihre marktbeherrschende Stellung missbrauchen und anderen Mitbewerbern den Eintritt verwehren. Das sei ökonomisch nicht zumutbar.

Denn die Taxiunternehmen sind auf eine Grundauslastung über per Funk vermittelte Fahrten angewiesen - ihr Vertrag wird aber derzeit gekündigt, wenn sie auch mit Taxi-Apps arbeiten. Die Benützung von Apps sei eine Methode mehr Fahrten zu bekommen und schließe per Funk vermittelte Fahrten nicht aus, so die Wettbewerbsbehörde.

Beim Obersten Gerichtshof heißt es, dass es vermutlich in zwei bis drei Monaten eine Entscheidung über die Beschwerde der Bundeswettbewerbsbehörde geben wird.

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