Bankräuber bekommt Beute zurück

Eine besonders kuriose Wende hat die Geschichte um einen verurteilten Bankräuber genommen. Der nun 63-Jährige überfiel 1993 eine Bankfiliale und saß dafür im Gefängnis. Nun bekam er vom Gericht einen Teil der Beute, nämlich 63.000 Euro, zurück, weil das Geld sonst niemand angefordert hatte.

Rein rechtlich lief alles korrekt ab, vom moralischen Standpunkt aus erscheint die Geschichte jedoch ziemlich ungewöhnlich. Selbst der ehemalige Verteidiger des Bankräubers, Herbert Eichenseder, zeigte sich gegenüber mehreren Tageszeitungen von der grotesken Wendung überrascht.

Beute: 2,3 Millionen Schilling

Zur Vorgeschichte: Der jetzt 63-Jährige arbeitete vor knapp 20 Jahren als Bankkassier in einer Erste-Filiale in Wien-Döbling. Er soll damals zwei Freunde angestiftet haben, mit ihm die Filiale zu überfallen. Die Beute von 2,3 Millionen Schilling sowie Goldbarren wurde geteilt. Das Trio wurde bald gefasst, ein Teil der Beute sichergestellt. Das Bargeld, das der reuige Bankkassier noch hatte, übergab er dem Gericht als Wiedergutmachung. Nach rund drei Jahren war er wieder auf freiem Fuß. Derart sollte der Akt eigentlich abgeschlossen sein.

Versicherung und Bank meldeten keine Ansprüche an

Doch es kam anders: In diesem Frühjahr erhielt der ehemalige Anwalt des Räubers ein Schreiben des Wiener Landesgerichts, in dem ihm mitgeteilt wurde, dass 63.000 Euro überwiesen werden. Auf Nachfrage bei der Bank hieß es, dafür sei nun die Versicherung zuständig, diese habe den Schaden damals gedeckt.

Die Versicherung wiederum soll erklärt haben, es gebe keine Forderungen mehr. Auch sie hatte ihre Ansprüche offenbar bereits gedeckt. Somit blieben 63.000 Euro übrig, die niemand haben wollte. Eichenseder forschte daraufhin seinen ehemaligen Mandanten aus. Das Geld gehört nun rechtmäßig ihm. Was in diesem Fall noch möglich war, wurde mittlerweile übrigens gesetzlich abgeschafft. Unrechtmäßig erworbenes Geld wird nun abgeschöpft, sprich vom Finanzministerium eingezogen.

Gold im Wert gestiegen: Überschuss

Die Hintergründe des grotesken Falls werden vom Landesgericht erklärt. Die geschädigte Bank erhielt damals den gesamten Betrag von der Versicherung zurückerstattet. Die Versicherung wiederum nahm als Privatbeteiligte am Prozess teil und bekam dort die Schadenssumme zugesprochen. Einberechnet war allerdings nicht, dass das gestohlene Gold und Silber in der Zwischenzeit an Wert gestiegen waren.

Nachdem alle ausbezahlt waren, gab es daher einen Überschuss, auf den rein rechtlich niemand einen Anspruch hatte: weder die Bank noch die Versicherung. Somit landete der Überschuss auf einem Konto und vermehrte sich mit Hilfe von Zins und Zinseszins weiter.