Causa Ramprecht: Grasser erneut abgeblitzt

Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser hat im Rechtsstreit mit seinem ehemaligen Mitarbeiter Michael Ramprecht in der BUWOG-Causa erneut eine Niederlage erlitten. Eine Klage gegen eine Exekutionsbewilligung wegen Ehrenbeleidigung wurde abgewiesen.

Grasser hatte eine „Impugnationsklage“ gegen die Exekutionsbewilligung eingebracht, mit der gegen ihn eine Geldstrafe verhängt worden war, weil er Ramprecht als „psychisch labil“ bezeichnet hatte. Mit der neuerlichen Klage wollte Grasser die Exekutionsführung als unzulässig erklären. Doch damit ist er nun gescheitert.

Gericht: Verstoß gegen Ramprecht nicht gerechtfertigt

Grasser behauptete in der nun abgewiesenen Klage, dass er im Zuge des Untersuchungsausschusses rechtlich dazu verpflichtet gewesen sei, die inkriminierte Aussage zu tätigen, dass Ramprecht psychisch labil sei und/oder dringend psychische Hilfe benötige sowie sinngleiche Behauptungen. Seine Aussage, die wahr sei, sei somit gerechtfertigt gewesen, behauptete Grasser.

Beide Argumente weist das Gericht zurück, wie aus der Gerichtsentscheidung hervorgeht. Grasser sei im Untersuchungsausschuss „eben nicht über den psychischen Gesundheitszustand des Beklagten befragt“ worden. Die inkriminierte Aussage in ihrer speziellen Wortwahl sei nicht durch die Frage veranlasst worden. „Es liegt somit kein Tatbestand vor, der die Voraussetzungen seines Verstoßes rechtfertigt“, urteilte Richterin Birgit Winkler.

Die Frage einer allfälligen tatsächlichen psychischen Labilität des Beklagten sei daher in concreto nicht relevant. Selbst wenn man dieses Thema behandeln würde, wäre für den Kläger nichts gewonnen. „Der Beweis dafür, den der Kläger zu erbringen gehabt hätte, ist nicht erfolgt“, so die Richterin.

Grasser kündigte Berufung an

Zuletzt hatte Grasser im Juli bereits den von ihm eingebrachten Rekurs gegen die Exekutionsbewilligung verloren. Gleichzeitig wurde damals die Geldstrafe für den Ex-Finanzminister wegen wiederholter Ehrenbeleidigung Ramprechts von 1.000 auf 5.000 Euro erhöht - mehr dazu in Grasser zu 5.000 Euro Geldstrafe verurteilt.

„Karl-Heinz Grasser möge zur Kenntnis nehmen, dass seine Versuche der persönlichen Diffamierung nicht erfolgreich sind und eine ordentlich arbeitende Justiz ihm die schon längst notwendigen Grenzen zeigt“, kommentiert Michael Ramprecht in einer Aussendung über seinen Anwalt Michael Pilz die Entscheidung des Bezirksgerichtes vom 31. Oktober.

Grasser wird gegen das Urteil berufen, damit der abgewiesenen Klage stattgegeben werde. Das kündigte sein Rechtsvertreter in dieser Sache, Rechtsanwalt Michael Rami, auf APA-Anfrage an. „Herr Grasser wird gegen das Urteil fristgerecht Berufung an das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien erheben“, so Rami.