Jurist Rebasso: Tod durch Ersticken

Im Fall des Wirtschaftsanwalts Erich Rebasso steht nun die genaue Todesursache fest: Der Jurist starb laut Staatsanwaltschaft an einem gebrochenen Schildknorpel und erstickte. Zwei Verdächtige befinden sich weiterhin in Moskau in U-Haft.

„Als Todesursache konnte Ersticken festgestellt werden“, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wien, Thomas Vecsey. Er dürfte - möglicherweise bereits im Zug seiner Entführung - gewürgt worden und dabei ums Leben gekommen sein.

Vermutlich kein längerer Todeskampf

Hinweise auf einen längeren Todeskampf gebe es nicht. Die Leiche wies keine dafür typischen Abwehrverletzungen an Händen und Armen auf, so der Gerichtsmediziner im Gutachten. Auch die Kopfverletzung, die auf die im Wagen des Juristen sichergestellten Blutspuren zurückzuführen waren, sei eher eine oberflächliche gewesen und nicht verantwortlich für den Tod, hieß es.

Einen genauen Todeszeitpunkt konnte der Sachverständige nicht festmachen. Gerichtsmedizinisch ließ sich auch nicht klären, ob der Angriff auf den Hals zielgerichtet auf den Tod des Juristen angelegt war oder die Entführer beim Überwältigen des 48-Jährigen überschießend Gewalt ausübten, die entgegen ihren Intentionen Rebasso das Leben kostete.

Das entsprechende gerichtsmedizinische Gutachten wurde bereits nach Moskau übermittelt, wo sich die beiden Tatverdächtigen seit Mitte August in U-Haft befinden.

Leiche im Wald gefunden

Rebasso war am 27. Juli nach dem Verlassen seiner Kanzlei am Stubenring in der Wiener Innenstadt verschwunden. Er dürfte auf dem Weg zu seinem Mercedes 300 GD in einer Tiefgarage am Georg-Coch-Platz bereits von Pavel V. und Alexander M. erwartet worden sein, die mit ihren originalen Reisepässen nach Wien gekommen waren.

Polizei im Wald

APA/Pfarrhofer

Leiche in Waldstück bei Königstetten gebracht

Was die beiden Russen im Sinn hatten, wird vorrangig die Staatsanwaltschaft Moskau klären, die Ermittlungen wegen Erpressung aufgenommen hat. Vermutlich bereits nach Rebassos Tod hatten dessen Angehörige eine Mail erhalten, in der für seine Freilassung 435.000 Euro gefordert wurden.

Obwohl die Verdächtigen nicht ausgeliefert werden können, da eine russische Verfassungsbestimmung das Überstellen russischer Staatsbürger zur Strafverfolgung an ausländische Behörden verbietet, setzt die Staatsanwaltschaft Wien ihr eigenes Verfahren in der Causa Rebasso vorerst fort. Der Abschlussbericht der Polizei ist noch offen. Sobald er vorliegt, will ihn die Wiener Anklagebehörde den Moskauer Kollegen übermitteln.

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