Volksanwälte prüfen Camp-Räumung

Wegen der Räumung des Asylwerbercamps auf dem Platz vor der Votivkirche leitet die Volksanwaltschaft ein Prüfverfahren ein. Dabei sollen die rechtlichen Grundlagen des Einsatzes geklärt werden.

Das Camp der Asylwerber war am 24. November 2012 errichtet worden und in den frühen Morgenstunden des 28. Dezember durch die Polizei geräumt worden - mehr dazu in Camp geräumt, Flüchtlinge harren aus (wien.ORF.at; 28.12.2012).

Die Volksanwaltschaft will bei der Prüfung feststellen, auf welcher Rechtsgrundlage der Polizeieinsatz basierte, ob das Zeltlager eine genehmigte Versammlung war, ob allfällige Verständigungspflichten der Polizei verletzt wurden und ob die Polizei verhältnismäßig vorgegangen ist.

Polizisten bei einem Zelt bei der Räumung des Asylwerber-Camps vor der Votivkirche

Polizei Wien

Der Polizeieinsatz gegen die Asylwerber war umstritten

Volksanwälte nicht informiert

Terezija Stoisits, Vorsitzende der Volksanwaltschaft, hielt am Freitag in einer Aussendung fest, dass die Volksanwälte vor dem Einsatz nicht informiert wurden. Daher war eine Beobachtung durch die zuständigen Kommissionen der Volksanwaltschaft nicht möglich. Dafür ist die Volksanwaltschaft mit ihren Kommissionen laut Aussendung seit der verfassungsrechtlichen Mandatserweiterung mit 1. Juli 2012 im Sinne des präventiven Menschenrechtsschutzes zuständig.

„Wenn die Polizei mit Baggern gegen Campingzelte vorgeht, stellt sich die Frage, ob hier wirklich mit Verhältnismäßigkeit vorgegangen worden ist. Das ist Gegenstand der Prüfung durch die Volksanwaltschaft“, sagte Stoisits.

Asylwerber weiter in der Votivkirche

In der Votivkirche halten sich weiter rund 100 Asylwerber auf, die teilweise im Hungerstreik sind. Ein Gespräch mit Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) hatte keine Lösung gebracht, das Innenministerium wird keine weiteren Gespräche führen. Die Asylwerber wollen ihren Protest fortsetzen - mehr dazu in Asylwerber kritisieren Caritas.

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