Votivkirchen-Flüchtling in Schubhaft

Wieder befindet sich ein Flüchtling aus der Votivkirche in Schubhaft. Das bestätigten am Montag Caritas und Polizei. Bisher wurden zwei Flüchtlinge aus der Votivkirche nach Ungarn abgeschoben. Alle Festnahmen seien außerhalb der Kirche erfolgt.

„Wir wissen derzeit noch nichts genaueres“, sagte Caritas-Wien-Sprecher Klaus Schwertner am Montag. Er betonte, dass die Füchtlinge in der Votivkirche das Gastrecht und den Schutz der Kirche haben. Dieser Schutz könne aber nur innerhalb der Kirchenmauern gelten.

Die Caritas arbeite weiterhin „intensiv daran“, den Flüchtlingen klarzumachen, „dass es keine Gruppenlösung geben kann“. Es sei wichtig, dass die Betroffenen das Angebot annehmen, jeden Fall einzeln zu prüfen, „damit man sie bestmöglich beraten, begleiten und unterstützen kann“. Aus Sicht der Caritas sei auch klar, dass nicht alle, die Asyl beantragen, dieses auch erhalten können, sagte er - mehr dazu in Votivkirche: Hoffen auf Kompromiss.

Festnahme außerhalb der Kirche

Laut Polizei fand die Verhaftung außerhalb der Kirche statt. Der Mann befindet sich demnach in Schubhaft. Nähere Details dazu waren nicht bekannt. In den vergangenen Wochen waren schon mehrere der Flüchtlinge, die sich seit Dezember des Vorjahres in der Kirche aufhalten, festgenommen worden. Die Polizei betonte, dass auch diese Festnahmen jedes Mal außerhalb der Kirche erfolgt seien. Zwei der festgenommenen Männer seien mittlerweile nach Ungarn abgeschoben worden.

Seitens der Unterstützer der Flüchtlinge hieß es am Montag, es gebe „zunehmenden Druck durch die Polizei“. Mehrfach hätten Polizisten Personenkontrollen vor der Votivkirche und benachbarten Räumen der Universität durchgeführt.

Pressekonferenz vor Votivkirche

APA/GEORG HOCHMUTH

Zuletzt wurde eine Pressekonferenz vor der Kirche abgehalten, weil es immer wieder zu Schwierigkeiten beim Einlass gekommen sein soll.

Unterschied zwischen Deutschland und Österreich

Caritas-Sprecher Schwertner machte am Montag auch auf einen „völlig unverständlichen“ Unterschied der Behandlung von Asylanträgen von Pakistani in Österreich und Deutschland aufmerksam: Während in Deutschland die Schutzquote (Asylanerkennungsquote, subsidiärer Schutz und humanitärer Aufenthalt) bei 18,1 Prozent der Anträge gelegen habe (2012), betrug diese Rate in Österreich nur ein Prozent. „Das bedeutet, dass die Sicherheitslage in Pakistan von zwei EU-Staaten sehr unterschiedlich eingeschätzt wird“, so Schwertner.

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