Nachrüst-Frist für Aufzüge endet

Im März endet die Frist für die Umrüstung von Aufzügen in Wiener Wohnhäusern. 2007 war nach mehreren Unfällen mit Todesopfern ein entsprechendes Gesetz erlassen worden. Nicht alle Aufzüge konnten aber fristgerecht nachgerüstet werden.

Bei 260 Aufzügen fand die Baupolizei Mängel, die eine Nachrüstung notwendig machten. So schreibt das 2007 erlassene Gesetz unter anderem verpflichtend eigene Türen für die Aufzugkabinen vor. Daneben sind noch fünf weitere Kriterien vorgeschrieben, die etwa Notrufsysteme und die Vermeidung von Stufen zwischen Aufzug und Gang betreffen.

Aufzug in Wien

APA/Guenter R. Artinger

Ein Aufzug, in dem es 2004 zu einem tödlich Unfall kam.

Fünf-Jahres-Frist für Nachrüstung

Nach der erstmaligen Feststellung von Mängeln begann eine fünfjährige Frist zu laufen. Den Aufzugsfirmen sollte genügend Zeit eingeräumt werden, die Mängel zu beheben. Mängel wurden vor allem in älteren Aufzügen festgestellt, die vor dem Jahr 1966 in Altbauten errichtet wurden.

Von den 260 Aufzügen wurden 190 rechtzeitig umgerüstet. Das geschah laut Baupolizei in manchen Fällen auch einfach dadurch, dass Lastenaufzüge, in denen auch Personen mitfahren durften, nun nur noch ausschließlich zum Transport von Dingen benützt werden dürfen. Das Mitfahren wurde verboten.

Noch 70 Aufzüge gesperrt

70 Aufzüge sind derzeit aber noch gesperrt. Zurückzuführen sei dies aber nicht auf den Unwillen zur Umrüstung, sondern auf Produktionsabläufe. „Es dauert noch ein bisschen. Man kann nicht alles von heute auf morgen erledigen. Die Sperren haben das Bewusstsein gehoben. Die Aufzugsfirmen arbeiten mit Hochdruck daran, auch die letzten Aufzüge noch nachzurüsten“, sagte Gerald Cech von der Baupolizei.

So benötige eben die Produktion von Aufzugstüren Zeit. Cech ist optimistisch, dass „relativ bald alles erledigt sein“ soll. Jedenfalls könnten die Aufzüge wieder in Betrieb genommen werden, wenn die Nachrüstung abgeschlossen ist.

Tödlicher Liftunfall in der Kärntner Straße

Die Nachrüstung der Liftanlagen war nach mehreren Unfällen vorgeschrieben worden. Einer dieser Unfälle ereignete sich am 7. April 2004. Dabei wurde eine Frau in einem Aufzug in einem Wohnhaus in der Kärntner Straße erdrückt. Die Liftkabine hatte keine Innentüre.

Das Institut „Sicher Leben“ wies damals darauf hin, dass jährlich ein bis zwei Personen in einem alten Lift sterben, der nicht modernen Richtlinien entspricht, mehrere werden verletzt. Gefordert wurden strenge Sicherheitsbestimmungen, die schließlich in dem Gesetz 2007 umgesetzt wurden.

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