Nach Haft: Wieder Kinder missbraucht

Wegen schweren sexuellen Missbrauchs ist am Dienstag ein 53-Jähriger zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Der Mann war wenige Tage nach seiner Entlassung rückfällig geworden. Der 46-fach - großteils einschlägig - vorbestrafte Mann wurde zudem in eine Anstalt eingewiesen.

Der Angeklagte war bereits im Jahr 2007 vom Landesgericht Innsbruck wegen geschlechtlicher Handlungen mit minderjährigen Buben zu vier Jahren verurteilt und bereits damals in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden.

Freilassung war „Missverständnis“

Aus dieser wurde er im Dezember 2012 vom Wiener Straflandesgericht bedingt entlassen, wobei der nunmehrige psychiatrische Sachverständige das wörtlich als „Missverständnis“ bezeichnete: Trotz einer negativen Stellungnahme der Begutachtungs- und Evaluationsstelle für Gewalt-und Sexualstraftäter (BEST) sei er entlassen worden.

Während ein Gutachter den 53-Jährigen damals für nach wie vor gefährlich hielt, betrachtete ein zweiter seine Entlassung als gerechtfertigt, weil es bei Freigängen zu keinen Zwischenfällen bzw. strafbaren Handlungen gekommen sei.

Buben alarmierten Polizei

Der Mann durfte am 21. Dezember seine Zelle verlassen. Er bezog ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft. Am 27. Dezember sprach er in der Nähe der Lugner City zwei Minderjährige im Alter von neun und zwölf Jahren an, ob er für zehn Euro an ihnen geschlechtliche Handlungen vornehmen dürfe. Die Buben nahmen das Geld und ließen den Mann gewähren.

Als er am 2. Jänner neuerlich im Vogelweidpark in Wien-Rudolfsheim-Fünfhaus auf zwei 14-Jährige zuging und wieder mit Geld lockte, lehnten diese ab, gaben aber vor, am nächsten Tag einen Freund mitzubringen, der die vom Mann erwünschten Handlungen zulassen werde. Als der Mann tags darauf den Park aufsuchte, wurde er bereits von der Polizei erwartet. Die zwei 14-Jährigen hatten die Beamten unmittelbar nach der Begegnung mit dem Mann alarmiert.

Gutachter: „Rückfallgefahr extrem hoch“

Die pädophile Neigung des Mannes sei „ganz zweifellos“ als höhergradige geistig-seelische Abnormität anzusehen, sagte am Dienstag der Sachverständige Karl Dantendorfer vor Gericht. Ohne entsprechende therapeutische bzw. medikamentöse Behandlung sei mit der neuerlichen Begehung von Straftaten mit schweren Folgen zu rechnen. „Die Rückfallgefahr ist extrem hoch“, warnte Dantendorfer.

Das Urteil - sieben Jahre Haft und Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher - ist rechtskräftig. Der Täter wird also auch nach Verbüßung seiner Haftstrafe zeitlich unbefristet in einer Sonderstrafanstalt angehalten werden, falls er von Sachverständigen weiter als gefährlich eingeschätzt wird.