Vergewaltigungsverdacht: Verfahren eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Wien hat die Einstellung des Strafverfahrens wegen Vergewaltigung gegen einen ehemaligen Wiener Polizisten verteidigt, es habe „einige Widersprüchlichkeiten“ gegeben. Der Ex-Polizist war an der Misshandlung von Bakary J. beteiligt.

„Im Akt stellt sich das Ganze anders dar als es in den Medien transportiert wird“, erklärte Nina Bussek, Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Es gebe „einige Widersprüchlichkeiten“, die die zuständige Sachbearbeiterin dazu bewogen hätten, die Anzeige zurückzulegen - welche Widersprüchlichkeiten konkret wollte sie auf APA-Anfrage nicht beantworten: „Es geht dabei um die Intimsphäre und den privaten Bereich der Betroffenen. Daher darf ich dazu nichts sagen.“

Frau wies blaue Flecken und Würgemale auf

Die Staatsanwaltschaft sei zur Objektivität verpflichtet. Es habe „nicht mit der für ein Strafverfahren erforderlichen Sicherheit“ festgestellt werden können, wie die Verletzungen der Ex-Freundin des aufgrund der Causa Bakary J. aus dem Polizeidienst entlassenen Mannes zustande kamen, sagte Bussek.

Die 37 Jahre alte Ex-Freundin des früheren WEGA-Beamten behauptete, dieser habe sie in der Nacht auf den 22. Mai 2012 in ihrer Wohnung zu Sex gezwungen. Er dagegen spricht von einvernehmlichem und „leidenschaftlichem“ Sex. Sie habe seine „Erregung ausgenützt“. Er wisse nicht, weshalb sie danach davongelaufen sei.

Die Frau war gegen 1.00 Uhr barfuß und spärlich bekleidet auf nahe gelegene eine Wachstube geflüchtet, wo sie Anzeige erstattete. Sie wies blaue Flecken und Würgemale am Hals auf. Als die Polizisten sie zurück in ihre Wohnung begleiteten, die sie von außen abgesperrt hatte, war ihr Ex-Freund verschwunden. Er war aus einem Fenster geklettert und von einem Balkon aus dem ersten Stock gesprungen.

Anwalt: „Aberwitzige“ Begründung

„Wenn das ganz normaler Sex war, macht man so was doch nicht und begibt sich in Lebensgefahr, nur damit man wegkommt“, gab der Wiener Anwalt Robert Lattermann zu bedenken, der die Ex-Freundin vertritt. Für ihn ist die Begründung, mit der die Staatsanwältin das Verfahren eingestellt hat, „aberwitzig“. Die Umstände der Tat wären nicht entsprechend gewürdigt worden, auch die Zeugenaussage der Ex-Frau des früheren Beamten, die von gewalttätigen Übergriffen während der Ehe berichtet hatte, habe man zu wenig beachtet, so Lattermann gegenüber der APA.

Er hat daher einen Fortführungsantrag gestellt, der nun von der Justiz geprüft wird. Reagiert haben unterdessen auch die übergeordneten Stellen im Justizapparat: Der Akt ist infolge des medialen Echos seit heute, Mittwoch, berichtspflichtig. Die Staatsanwaltschaft muss sämtliche weitere Schritte in einen Vorhabensbericht gießen und sich diese von der Oberstaatsanwaltschaft und dem Justizministerium absegnen lassen.

„Zwei einander widersprechende Aussagen“

Bei dem 43-jährigen Mann handelt es sich um einen von drei mittlerweile entlassenen WEGA-Beamten, die im Jahr 2006 den Schubhäftling Bakary J. nach einem missglückten Abschiebe-Versuch in einer Lagerhalle in Wien-Brigittenau äußerst brutal gefoltert hatten.

Der Verdächtige bestritt die Vergewaltigung, welche die Frau im weiteren Ermittlungsverfahren angeblich mit Fotos und Arztberichten zu untermauern versuchte. Er behauptete, er habe „leidenschaftlichen Sex“ gehabt und die Gegenwehr der Frau als „Sadomaso-Spiel“ angesehen. Diese habe seine „Erregung ausgenützt“, zitiert der „Falter“ aus dem Gerichtsakt.

Der „Falter“ wirft der Strafverfolgungsbehörde in seiner aktuellen Ausgabe vor, keine gerichtsmedizinische Untersuchung der Frau veranlasst zu haben, obwohl diese dokumentierte Verletzungsspuren aufgewiesen habe. Außerdem sei eine Tatrekonstruktion unterblieben.

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