Fahrrad: Handyverbot ab Ostersonntag

Ab dem Ostersonntag ist das Telefonieren auf dem Fahrrad verboten. Fahrradstraßen und Begegnungszonen können durch das Fahrrad-Paket eingerichtet, die Radwegbenützungspflicht gelockert werden - Details sind aber unklar.

Betroffen von den neuen Regelungen sind vor in Wien rund 700.000 Radfahrerinnen und Radfahrer. Ab sofort gilt das Handyverbot auf dem Fahrrad. Analog zum Autofahren darf künftig auch beim Radfahren nicht mehr telefoniert werden, außer mit einer Freisprecheinrichtung. Wer sich nicht daran hält, muss mit einer 50-Euro-Strafe rechnen.

Warten auf erste Fahrradstraße

Das neue Gesetz ermöglicht es zudem, ganze Straßen als Fahrradstraßen zu definieren. Damit haben die Radfahrer Vorrang und Autos dürfen nur zu fahren. Die Kuchelauer Hafenstraße in Döbling soll heuer zur ersten Wiener Fahrradstraße werden, weitere Projekte sind geplant, aber konkrete Infos zum Umsetzungszeitpunkt gibt es noch nicht.

Die erste fahrradfreundliche Straße Österreichs wurde vergangenen September jedenfalls in Wien-Ottakring eröffnet. Auf zweieinhalb Kilometer Länge haben die Radfahrer auf der Hasnerstraße künftig bei fast jeder Kreuzung Vorrang - mehr dazu in Premiere für fahrradfreundliche Straße.

Unklarheit bei Radwegbenützungspflicht

Ebenfalls neu ist, dass auf einzelnen Straßenzügen die Radwegbenützungspflicht aufgehoben werden kann. Das macht vor allem Sinn, wenn die Radwege schon stark überlastet sind und kaum mehr Platz ist. Noch ist in der Stadt aber unklar, auf welchen Radwegen in Wien künftig die Benützungspflicht wegfallen soll.

Nicht geändert im Zuge des Fahrrad-Paketes die Promilleobergrenze für Radfahrer, diese bleibt wie bisher bei 0,8 Promille.

Radfahrer und Fußgänger

APA/HERBERT PFARRHOFER

Bald neue Regeln für Radfahrer

Änderungen im Überblick:

  • Am Fahrrad gilt ab sofort auch ein Handyverbot, telefonieren mit Freisprecheinrichtung bleibt erlaubt.
  • Städte und Gemeinden können eigene Fahrradstraßen und Begegnungszonen schaffen:
  • Auf Fahrradstraßen sind Autos nur ausnahmsweise erlaubt, Radler werden gegenüber Autofahrern bevorrangt.
  • In Begegnungszonen sind alle Verkehrsteilnehmer gleichgestellt, Vorrang hat grundsätzlich der Schwächere.
  • In Einzelfällen wird die Aufhebung der Radwegbenützungspflicht erlaubt.
  • Schnelle Radfahrer sollen sich - sofern es die Sicherheit erlaubt - in den Autoverkehr einreihen dürfen.

Radwegnetz soll wachsen

Das Wiener Radwegnetz soll heuer jedenfalls um 18 Kilometer anwachsen. Im Mittelpunkt des Programms stehen Lückenschlüsse und Entschärfungen von gefährlichen Kreuzungen - mehr dazu in Radnetz wächst um 18 Kilometer.

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