Walter Mayer rechtskräftig Dopingsünder

Das Wiener Oberlandesgericht hat die Nichtigkeitberufung des ehemaligen ÖSV-Trainers Walter Mayer gegen seine Verurteilung zurückgewiesen, die Haftstrafe wurde aber auf Bewährung ausgesetzt. Mayer gilt nun rechtskräftig als Dopingsünder.

Die erste Instanz hatte bei der Verurteilung nach dem Anti-Doping- sowie dem Arzneimittel-Gesetz vom August 2011 von den 15 Monaten Haftstrafe noch drei Monate unbedingt ausgesprochen. Auch diesen Strafteil sah der Berufungssenat dem Radstädter nun bedingt nach. Damit bleibt Mayer ein weiterer Gefängnisaufenthalt erspart.

Walter Mayer mit Anwalt Reinhard Ratschiller im Justizpalast in Wien

APA/Hans Klaus Techt

Walter Mayer bekämpfte mit Anwalt Reinhard Ratschiller das Urteil

Fünf Wochen U-Haft im Jahr 2009

Der Ex-ÖSV-Trainer übe keine offizielle Funktion mehr aus, weshalb generalpräventive Erwägungen bei der Strafbemessung nicht mehr entsprechend ins Gewicht fielen, erläuterte die vorsitzende Richterin Marina Stöger-Hildbrand sinngemäß. Zudem habe Mayer, der im Frühjahr 2009 fünf Wochen in U-Haft gesessen war, das Haftübel bereits verspürt. Aus diesen Gründen erscheine die Umwandlung der ursprünglich teilbedingten in eine gänzlich bedingte Strafe zulässig.

Mayer war im Justizpalast bei seiner bisherigen Verantwortung geblieben und hatte seine Schuldlosigkeit beteuert. Er beschwerte sich darüber, von den Medien als „Doping-Papst“ hingestellt zu werden. Sein Anwalt Reinhard Ratschiller gab zu bedenken, es gehe „nicht nur um den Mayer. Es geht um den ganzen nordischen Sport in Österreich“. Dieser Bereich sei in den vergangenen Jahren generell mit Doping in Verbindung gebracht worden - „eine Ungerechtigkeit, die sich die österreichischen Sportler nicht verdient haben“, so Ratschiller.

Der ehemalige ÖSV-Trainer Walter Mayer im Justizpalast in Wien.

APA/Hans Klaus Techt

Die Richterin sah gegen Walter Mayer eine „geschlossene Indizienkette“

Mayer nach Urteil enttäuscht

Für das Oberlandesgericht lag hinsichtlich der gegen Mayer gerichteten Vorwürfe dessen ungeachtet eine „geschlossene Indizienkette“ vor, wie Richterin Stöger-Hildbrand betonte. Demnach steht rechtskräftig fest, dass dieser zwischen Dezember 2005 und Anfang 2009 Wachstumshormon-Präparate, anabole Steroide, EPO und mindestens 20 Packungen Dynepo in einer Menge erworben hat, die geeignet war, eine Gesundheitsgefährdung bei einer größeren Anzahl von Personen zu bewirken.

Diese Mittel soll Mayer an mehrere namentlich nicht mehr feststellbare Sportler weitergegeben und zudem für eine Senioren-Weltmeisterin im Langlauf einen Doping-Plan erstellt haben, den er bis zum Februar 2009 überwachte.

In einer ersten Reaktion zeigte sich der ehemalige ÖSV-Trainer enttäuscht über den Ausgang des Berufungsverfahrens. Er will den Schuldspruch nun beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) bekämpfen. Der Umstand, dass er zumindest nicht mehr ins Gefängnis muss, stimmte ihn nicht versöhnlicher. „Die drei Monate hätten mir nichts ausgemacht“, sagte Mayer nach der Verhandlung zu Journalisten. Er hätte die Zeit „für eine Entschlackungskur genutzt“.

Dachdecker verurteilt

Bei der Verurteilung von Walter Mayer im August 2011 waren auch drei Mitangeklagte schuldig gesprochen worden. Angeklagt war auch ein Dachdecker, der zugegeben hatte, Mayer regelmäßig mit Dopingpräparaten versorgt zu haben - mehr dazu in 15 Monate teilbedingt für Mayer (sport.ORF.at; 19.8.2011).