WKR-Ball: Gegendemo-Verbot verfassungswidrig

Das Verbot einer Demonstration gegen den Ball des Wiener Korporationsrings (WKR) war laut VfGH verfassungswidrig. Die Höchstrichter sahen eine Verletzung des Rechts auf Versammlungsfreiheit. Die Hochschülerschaft (ÖH) hatte gegen das Verbot geklagt.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) bemängelte in seinem Spruch, dass die Behörde die Stehkundgebung untersagt habe, ohne das mit einer spezifischen Begründung zu untermauern. Würde alleine der Umstand eines Risikos von Auseinandersetzungen in jedem Fall erlauben, eine geplante Versammlung zu untersagen, liefe das auf ein mit verfassungsrechtlichen Grundsätzen nicht zu vereinbarendes „vorbeugendes Versammlungsverbot“ heraus, schreiben die Richter.

Veranstaltung im Jahr 2011 untersagt

In der Causa ging es um den WKR-Ball im Jahr 2011, gegen den von der Hochschülerschaft eine Standkundgebung im Sigmund-Freud-Park nahe der Votivkirche geplant gewesen war. Die Polizei untersagte diese Veranstaltung jedoch mit Verweis auf eine unangemeldete Demo am Tag davor, bei der es zu Ausschreitungen gekommen sei. Zusätzlich wurde das Verbot mit Aufrufen im Internet zu „gewaltbereiten Protesten“ begründet.

ÖH der Uni Wien zeigte sich erfreut

Das Vorsitzteam der ÖH Wien hofft nun nach dem Höchstrichterspruch, dass sich solche Verbote nicht mehr wiederholen: „Diese Feststellung des VfGH führt hoffentlich zu einer Legalisierung der Proteste“, heißt es in einer Aussendung. Es müsse möglich sein, gegen gesellschaftliche Missstände und rechtsextremes Gedankengut auf die Straße zu gehen. Dieses Recht könne auch nicht „aus Bequemlichkeit der Polizei“ spontan abgesprochen werden, was nun durch den VfGH-Entscheid klargestellt sei.