Alle Kreuze in Volksschule abgehängt
Laut „Initiative Religion ist Privatsache“ würden bei einer eigenen „Meldestelle“ noch einige ähnliche Beschwerden vorliegen. Es werde damit gerechnet, „dass nun weitere Eltern ihr Recht auf Freiheit von Religion in öffentlichen Schulen einklagen werden“.
DPA/Karl-Josef Hildenbrand
Weniger als 50 Prozent Christen
Es soll demnach einige Anstrengungen der Mutter gebraucht haben, bis sie ihr Ziel erreicht hatte. Zunächst hätten ihr weder Schuldirektor noch Schulinspektor mitteilen wollen, wie viele Schüler „als Christen“ gemeldet sind. Als sich herausstellte, dass es weniger als 50 Prozent sind, fehlte laut Initiative jegliche Grundlage für das Anbringen von Kreuzen. Sie wurden abgehängt.
Keine eindeutige Regelung
Das Anbringen von Kreuzen ist im Wiener Schulgesetz nicht explizit geregelt. Es steht lediglich darin, dass an Pflichtschulen, an denen die Mehrheit der Schüler christlichen Religionsgemeinschaften angehört, in allen Klassen Kreuze aufzuhängen sind: „In den allgemeinbildenden Pflichtschulen, an denen die Mehrzahl der Schüler einem christlichen Religionsbekenntnis angehört, ist in allen Klassenräumen ein Kreuz anzubringen.“, heißt es im Wiener Schulgesetz Paragraf 42, Absatz 7.
Wie im umgekehrten Fall vorzugehen ist, ist nicht im Gesetz enthalten. Die Entscheidung hat laut Stadtschulrat und Büro des Bildungsstadtrates der Schulleiter zu treffen.