Stadthallenbad: Teileröffnung möglich

Das derzeit geschlossene Stadthallenbad könnte zunächst teilweise wiedereröffnet werden. Dies wird jetzt zumindest geprüft. Ein Sprecher des zuständigen Stadtrats Christian Oxonitsch (SPÖ) bestätigte entsprechende Berichte.

Die Entscheidung sei aber noch nicht gefallen. Möglich sei auch, dass das Bad erst nach vollständiger Fertigstellung wieder aufsperrt, hieß es. Überlegt wird, im Fall einer Teileröffnung zunächst das 50 Meter lange Trainingsbecken für Sportschwimmer wieder in Betrieb zu nehmen.

Die Sport- und Freizeiteinrichtung hätte nach der Sanierung bereits im Februar 2012 wieder ihre Pforten öffnen sollen. Allerdings musste aufgrund erheblicher Baumängel - wie etwa undichter Becken - ein Baustopp verhängt werden.

Stadthallenbad

APA/Neubauer

Stadthallenbad bereits seit drei Jahren gesperrt

Gerichtliche Beweissicherung läuft noch

„Die Möglichkeiten einer sukzessiven Eröffnung“ würden geprüft, zitierte die „Presse“ aus einem Schreiben des zuständigen Stadtrates, Oxonitsch, an die ÖVP-Gemeinderätin Isabella Leeb. Auf Nachfrage bestätigte auch Horst Jäger, Leiter der örtlichen Bauaufsicht, das Vorhaben gegenüber der Zeitung: „Wir bereiten derzeit eine Teilinbetriebnahme vor.“

Bis Spätsommer, Anfang Herbst soll demnach das 50 Meter lange Trainingsbecken in der Stadthalle in Betrieb gehen. Das Becken ist allerdings nur für Sportschwimmer gedacht. Laut Jäger soll das auch in Zukunft so bleiben. Von einer Vollinbetriebnahme ist das seit drei Jahren gesperrte Bad noch weit entfernt.

Die aus dem Baustopp resultierende gerichtliche Beweissicherung sollte ursprünglich auch nur mehrere Wochen dauern. Mittlerweile sind daraus fast eineinhalb Jahre geworden. „Wir rechnen in zwei bis drei Wochen mit dem Abschluss“, hieß es aus der Stadthalle gegenüber der Zeitung. Auch das zuständige Bezirksgericht für Rudolfsheim-Fünfhaus sprach vom baldigen Ende.

Kosten für Beweissicherung steigen

Oxonitsch hat bereits angekündigt, alle durch den Baustopp entstandenen Kosten im Regress zurückzufordern. Doch dafür muss erst vor Gericht bestätigt werden, dass die Firmen schlecht gearbeitet haben. Das könnte schwierig werden, schließlich hat eine „Endabnahme“ der Arbeiten nie stattgefunden. „Es ist Vertragsbestandteil, dass es nur eine Endabnahme aller Gewerke gibt. Diese hat naturgemäß noch nicht stattfinden können“, schrieb Oxonitsch auf Leebs Fragen.

Die Kosten für die gerichtliche Beweissicherung sind jedenfalls am Steigen. Derzeit belaufen sie sich laut Oxonitsch auf 154.357 Euro. Im Jänner hat man noch von 90.000 Euro gesprochen. Auch von anderer Seite gerät die Stadthalle unter Druck. So haben zwei beauftragte Firmen die Wiener Stadthallenbetriebsgesellschaft geklagt, weil diese offene Rechnungen nicht bezahlt hat.

Über eine Klage wurde im März am Wiener Handelsgericht verhandelt. Streitwert: 121.000 Euro. Bei der ersten Verhandlung wurde die Stadthalle aufgefordert, die Mängel zu konkretisieren, weswegen die Rechnung nicht bezahlt wurde. „Ein neuer Verhandlungstermin wurde seither nicht festgelegt“, so der Sprecher des Handelsgerichts gegenüber der „Presse“. Gerüchten zufolge wird versucht, sich außergerichtlich zu einigen.

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