Für Elsner ist Flöttls Freispruch ein „Witz“

Empört zeigt sich Ex-BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner über den nun rechtskräftigen Freispruch für den Spekulanten Wolfgang Flöttl. Er bezeichnete es als „Witz“, da dieser im ersten BAWAG-Prozess ein Geständnis abgelegt habe. Elsner selbst wurde zu zehn Jahren Haft verurteilt.

Dass die Staatsanwaltschaft trotz eines Geständnisses von Flöttl den Freispruch nicht mehr bekämpft, sei „sehr verwunderlich“ und zeige ein „merkwürdiges Bild der österreichischen Justiz, fast wie eine Bananenrepublik“, so sich Elsner: „Die ganze Geschichte ist eine Farce.“ Elsner selbst bekam wegen schwerer Untreue die Höchststrafe.

Flöttl konnte Kredit nicht zurückzahlen

Elsner bezieht sich auf ein Geständnis von Flöttl im ersten Verfahren: Flöttl bekannte sich damals schuldig des Beitrags zur Untreue beim 90-Millionen-Dollar-Kredit „Ophelia“. Er habe nach den ersten großen Spekulationsverlusten im Herbst 1998 von der BAWAG den Kredit angenommen, obwohl es unwahrscheinlich war, dass er ihn zurückzahlen konnte. Flöttl hat den Kredit auch tatsächlich nicht zurückgezahlt.

Auch deswegen war er im ersten Prozess wegen schwerer Untreue verurteilt worden und erhielt eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren, davon 10 Monate unbedingt. Das Urteil wurde vom Obersten Gerichtshof (OGH) wegen Mängeln gekippt, das Verfahren wiederholt.

Flöttl

APA/Neubauer

Im zweiten Prozess wurde Flöttl dann freigesprochen.

Elsner will Wiederaufnahme

Elsner zürnt nicht nur der Staatsanwaltschaft, sondern auch dem Richter des zweiten Verfahrens, Christian Böhm, der schon als Elsners Haftrichter seine Haft immer verlängert und Flöttl für glaubwürdig gehalten habe: „Ich habe mir von Böhm nichts anderes erwartet als einen Freispruch für Flöttl.“

Obwohl für die österreichische Justiz der BAWAG-Prozess nun offiziell zu Ende ist, will Elsner die Vergangenheit noch lange nicht ruhen lassen. Er werde mit einem Wiederaufnahmeantrag gegen seine Verurteilung kämpfen, kündigt er an. „Der Vorwurf der Untreue gegen mich geht ins Leere: Das Urteil gegen mich beruht darauf, dass Flöttl behauptet hat, ich hätte ihn zu riskanten Spekulationen veranlasst - nun kann ich nachweisen, dass Flöttl nicht spekuliert hat, sondern er hat das Geld eingesteckt. Er hat betrogen und bestohlen, das war ein Raubzug auf das BAWAG-Geld“, empört sich Elsner.

Elsner: Flöttl führt Luxusleben

Flöttl selber hat den Vorwurf immer zurückgewiesen und Unterlagen vorgelegt. „Was er da vorgelegt hat, sind wertlose Zetteln von Handelstätigkeiten auf Sammelkonten“, so Elsner. Es gebe viele Dokumente, die nicht zur Sprache gekommen seien. Auch die schon 2009 erfolgte rechtskräftige Verurteilung des früheren BAWAG-Treasurers Thomas Hackl in den USA, der bei der BAWAG mit den Flöttl-Geschäften befasst war und später für den Broker Refco tätig war, sei erst jetzt bekannt geworden.

Ein weiterer Beweis für seine Vorwürfe ist für Elsner der Lebensstil von Flöttl: „Er hat ja mehrmals erklärt, er ist pleite - also wovon lebt er? Es gibt Charity-Veranstaltungen, Luxusurlaube, das ist ja ohnehin bekannt - diese Widersprüche scheinen der österreichischen Strafjustiz egal zu sein!“

Helmut Elsner vor einer Verhandlung beim Obersten Gerichtshof im Dezember 2010

APA/Georg Hochmuth

Elsner im Gerichtssaal

Vermutet Wahlkampfspenden

Die Justiz wolle aber den Verbleib der angeblich verspekulierten 1,4 Mrd. Euro gar nicht untersuchen. „Es interessiert offenbar niemanden, wo das Geld hingekommen ist - die BAWAG nicht, den ÖGB nicht, die Justiz nicht - nur die Öffentlichkeit“. Elsner wiederholte seinen bereits früher geäußerten - und von den Betroffenen heftig dementierten - Verdacht: „Ich glaube, dass er umfangreiche Wahlkampfspenden an die SPÖ, vielleicht auch an die ÖVP gegeben hat, 2006, aber das wird nicht untersucht“. Daher werde er weiter an der Aufdeckung arbeiten.

Daher habe er auch in den USA Klage wegen Betrugs gegen den Refco-Vergleich eingereicht. Beklagt wurden von Elsner bisher u.a. Ex-BAWAG-Chef und Nationalbankgouverneur Ewald Nowotny und der Ex-ÖGB-Chef und nunmehrige Sozialminister Rudolf Hundstorfer. „Gegen Flöttl habe ich noch nicht geklagt - aber das kann noch kommen“, kündigt er an.

„Wir haben uns die Ausweitung gegen andere Personen vorbehalten“. Elsner erhofft sich von seinen weiteren rechtlichen Schritten neue Informationen. „In den USA wird man schon sehen, wer da alles auf der Payroll vom Flöttl war“. Die von Elsner Geklagten haben stets alle Vorwürfe zurückgewiesen.

Gesundheit bremst Aufdeckerrolle

Dass er selber im zweiten Verfahren nie vor Gericht erschienen ist, wo er seinen Standpunkt hätte darlegen können, sei kein „taktisches Verhalten“ gewesen, sondern er sei aus gesundheitlichen Gründen nicht dazu in der Lage gewesen. Er befinde sich in Behandlung in Bad Reichenhall in Deutschland und sei nicht verhandlungsfähig, das habe auch ein deutsches Gericht festgestellt.

Die nun auch für seine früheren Vorstandskollegen und den Wirtschaftsprüfer rechtskräftigen Freisprüche kommentiert Elsner so: „Ich freue mich für sie“ - mehr dazu in BAWAG: Alle Freisprüche rechtskräftig. Kontakt habe er aber mit seinen ehemaligen Mitangeklagten keinen mehr.

Der heute 78-Jährige Elsner ist nach viereinhalb Jahren Haft 2011 für haftunfähig erklärt worden. Er befinde sich in Behandlung in Bad Reichenhall in Bayern. Seine gesundheitlichen Probleme würden seine Bemühungen um Aufklärung behindern, bedauert er. „Ich kümmere mich um die Aufdeckung, seit ich 2011 aus der Haft gekommen bin.“