Moser muss sich bei Grasser entschuldigen

Die grüne Abgeordnete Gabriela Moser hat Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser 2011 als „Schutzpatron der Steuersünder“ bezeichnet. Einem Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH) zufolge muss sich Moser nun entschuldigen.

Moser bezeichnete Grasser Anfang 2011 auf Facebook und der Parteihomepage als „Schutzpatron der Steuersünder“. Er soll befreundeten Unternehmen wie Swarovski, Glock oder AvW Steuerprüfungen erspart haben. Das wäre Amtsmissbrauch. Grasser hat sich gegen diese Vorwürfe gewehrt und nun auch Recht bekommen.

Laut OGH-Urteil muss sich Moser nun bei Grasser entschuldigen und im Fernsehen eine Entgegnung verlesen, berichtet die Tageszeitung „Österreich“. Denn für ihre Anschuldigungen fehlten die Beweise.

Moser: „Richten uns nach diesem Urteil“

„Wir haben das OGH-Urteil erhalten - das nun folgende Prozedere klären wir in den nächsten Tagen mit unserem Juristen“, bestätigte Moser auf Anfrage. „Es ist klar, dass wir uns nach diesem Urteil richten.“

Der OGH hat die Revision von Moser gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Wien zurückgewiesen. Moser muss nun die Prozesskosten - laut „Österreich“ rund 11.000 Euro - und einen TV-Auftritt bezahlen, bei dem sie sich öffentlich entschuldigen muss.

„Ein schöner Sieg, denn Frau Moser stellt sich als objektive Aufdeckerin hin, und hier ist klar, dass sie keinerlei Beweise vorlegen konnte“, sagte Grassers Medienanwalt Michael Rami laut „Österreich“.

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