Noch immer „illegale Lifte“ in Wien

Seit einigen Monaten müssen in Wien Aufzüge neuen gesetzlichen Richtlinien entsprechen. Jedoch weisen noch immer zahlreiche Aufzüge keine Innentür, Notrufsysteme oder Fangvorrichtungen auf. Säumigen Eigentümern drohen hohe Strafen.

In Wien gibt es nach wie vor viele „illegale Lifte“: Bereits heuer im März ist jene Frist abgelaufen, in der die unsicheren Fahrstühle eigentlich umgerüstet werden hätten müssen. Ältere Lifte von vor 1966 müssten sogar schon seit Jahresende 2012 umgerüstet sein. Laut dem Wiener Aufzuggesetz (WAZG 2006) muss zum Beispiel jede Liftkabine eine Innentür haben. In zahlreichen Häusern sei das allerdings noch nicht geändert worden, heißt es von der Baupolizei.

Lift in altem Haus

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Lifte wie dieser müssen den aktuellen Sicherheitsauflagen entsprechen

Mängel bergen Verletzungs- und Lebensgefahr

Besonders in den zahlreichen Altbauten in Wien finden sich in Liften häufig Mängel. So vermutet man, dass immer noch Aufzüge in Wien über kein Notrufsystem verfügen, auch Ungenauigkeiten beim Anhalten im Stockwerk stellen eine Gefahr und Behinderung dar: Durch die dadurch entstehende Stufe ensteht ein Sicherheitsrisiko und Verletzungsgefahr, auch die Barrierefreiheit wird dadurch beeinträchtigt.

Paternoster-Aufzug

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Die wenigen, noch vorhandenen Paternoster-Aufzüge unterliegen offenbar nicht dem WAZG 2006.

All diese Probleme sollten eigentlich mittlerweile behoben sein. Trotzdem schätzt man, dass es noch immer bis zu hundert Aufzüge in Wiener Häusern gibt, die noch nicht nachgerüstet wurden. Reinhold Eder von der Baupolizei meint dazu im Gespräch: „Wir sind von den Meldungen der Aufzugsprüfer abhängig. Die haben die Fristen zu überwachen.“ Die Baupolizei werde nur informiert, wenn eine Überschreitung der Frist festgestellt wurde. „Bei Gefahr im Verzug kann eine Sperre veranlasst werden“, so Eder.

Satte Strafen bei Nichteinhaltung

Tatsächlich sind bereits einige Sperren verhängt worden. Zwischen 30 und 50 Lifte dürfen in Wien derzeit aufgrund von Mängeln nicht benutzt werden. Das setzt besonders gehbeeinträchtigten und gebrechlichen Menschen, die in oberen Stockwerken leben zu.

Wurde ein Aufzug nicht fristgerecht nachgerüstet, drohen den Lifteigentümern auch besonders hohe Strafen: bis zu 21.000 Euro können diese betragen. Mehrere tödliche Unfälle aufgrund grober Mängel an Aufzügen erfordeten den Gesetzesbeschluss vor einigen Jahren - mehr dazu in Nachrüst-Frist für Aufzüge endet (wien.ORF.at, 26.02.2013). Das Landesgesetz zeigt offenbar positive Wirkung: Seit dem Beschluss wurde kein einziger tödlicher Aufzugsunfall mehr verzeichnet.

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