Ex-Polizist: Verfahren geht weiter

Die Staatsanwaltschaft Wien hat die Ermittlungen gegen einen ehemaligen Wiener Polizisten wegen des Verdachts der Vergewaltigung wieder aufgenommen, wie der „Kurier“ berichtet. Der Ex-Polizist war an der Misshandlung von Bakary J. beteiligt.

Die Ermittlungen wurden wieder aufgenommen, nachdem einem Fortführungsantrag des Rechtsvertreters des mutmaßlichen Opfers stattgegeben wurde, hieß es in dem Zeitungsbericht. „Welche Schritte die Staatsanwaltschaft nun setzt, kann ich nicht sagen“, sagte der Anwalt der Frau.

Bei dem 43-jährigen Verdächtigen handelt es sich um einen von drei mittlerweile entlassenen WEGA-Beamten, die im Jahr 2006 den Schubhäftling Bakary J. nach einem missglückten Abschiebe-Versuch in einer Lagerhalle in der Brigittenau gefoltert hatten.

Verdächtiger spricht von „leidenschaftlichem Sex“

Der Verdächtige bestritt die Vergewaltigung in der Nacht auf den 22. Mai 2012, welche die Frau im weiteren Ermittlungsverfahren angeblich mit Fotos und Arztberichten zu untermauern versuchte. Nach Erstattung der Anzeige begab sie sich in ein Spital, wo laut einem „Falter“-Bericht vom März dieses Jahres Würgemale am Hals und blaue Flecken am Oberschenkel diagnostiziert wurden.

Der Mann behauptete, er habe „leidenschaftlichen Sex“ gehabt und die Gegenwehr der Frau als „Sadomaso-Spiel“ angesehen. Diese habe seine „Erregung ausgenützt“, zitierte der „Falter“ aus dem Gerichtsakt.

Verfahren zunächst eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Wien folgte damals im Zweifel den Angaben des entlassenen Polizisten, obwohl die Frau entschieden in Abrede stellte, mit diesem je SM-Praktiken ausgelebt zu haben. „Das Verfahren wurde aus Beweisgründen eingestellt. Es hat zwei einander widersprechende Aussagen und darüber hinaus keine Zeugen gegeben“, erklärte Nina Bussek, die Sprecherin der Anklagebehörde, am 26. März - mehr dazu in Vergewaltigungsverdacht: Verfahren eingestellt.

Für den Anwalt der Frau war die Begründung, mit der die Staatsanwältin das Verfahren eingestellt hatte, „aberwitzig“. Die Umstände der Tat wären nicht entsprechend gewürdigt worden - mehr dazu in Wirbel nach Vergewaltigungsverdacht.

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