Philologin wegen Verhetzung verurteilt

Eine pensionierte Philologin ist am Dienstag wegen Verhetzung zu neun Monaten bedingt verurteilt worden. Sie hat im Internet unter anderem Muslime als „Fetzengesindel“ bezeichnet und den Islam als den "größten Dreck des 21. Jahrhunderts.

Mehr als eineinhalb Jahre lang hatte sich die gebürtige Polin auf ihrem Facebook-Profil über Muslime und Juden ausgelassen, ehe der Grüne Nationalratsabgeordnete Karl Öllinger und der Datenforensiker Uwe Sailer auf sie aufmerksam wurden und Anzeige erstatteten.

Sie hatte Muslime unter anderem als „Fetzengesindel“, den Islam als „den größten Dreck des 21. Jahrhunderts“ bezeichnet. Zuwanderer aus der Türkei nannte sie „Analphabeten aus Anatolien“. Österreich brauche „keine Barbaren“, sei jedoch zu einem „offenen Tor für Parasiten“ verkommen.

Frau sieht sich als „Verteidigerin des Abendlandes“

Vor Richter Stefan Apostol gab sich die mit Sonnenhut, Fächer und reichlich aufgetragenem Lippenstift erschienene Angeklagte als selbst ernannte Verteidigerin des Abendlands. Als studierte Philologin müsse sie feststellen, dass es „den Türken“ an Bildung mangle. Wien, wo sie seit 1999 lebe, sei „eine Perle. So muss es bleiben“, gab sie zu Protokoll.

Nach ihren Vorstellungen dürften deswegen „nicht alle“ Muslime im Land bleiben: „Nur die, die uns ruhig leben lassen und die Frauen nicht unterdrücken“. In den Moscheen werde nämlich „Hass gegen die Christen gepredigt. Das sind unzumutbare Zustände. Wenn man so etwas sieht, geht einem die Galle hoch“, formulierte die Angeklagte.

Richter: „Paradebeispiel einer Verhetzung“

Für die Verteidigerin handelte es sich bei den Aussagen um Beleidigungen, doch fehle es für die Erfüllung des Tatbestands der Verhetzung „an der entsprechenden Gravität“. Dabei hatte ihre Mandantin gläubige Muslime mit dem Statement „Ausrotten! Viehwaggons und ab!“ in Verbindung gebracht, wobei sie „kurze Wege“ und „One Way Tickets“ empfahl.

„Ich habe vielleicht zu viel Temperament“, meinte die 61-Jährige, als sie der Richter damit und mit nicht minder drastischen judenfeindlichen Äußerungen konfrontierte. Sie sei „nicht gegen die Juden“, aber gegen „den Zionismus“, so die Pensionistin: „Die Sicherung ist bei mir durchgebrannt.“ Für den Richter war „das Paradebeispiel einer Verhetzung“ gegeben. Nach Rücksprache mit ihrer Anwältin nahm die 61-Jährige unter Tränen die über sie verhängte Strafe an. Das Urteil ist rechtskräftig.