Neues Baurecht bringt mehr Balkone

Mit der neuen Wiener Bauordnung soll ab 2014 auch der Bau von Balkonen erleichtert werden, vor allem in Wohnungen im innerstädtischen Bereich. In der Bauordnungsnovelle wird es auch Maßnahmen gegen die hohen Baukosten geben.

Lediglich 20 Prozent aller Wohnungen in Wien sind derzeit mit Balkonen ausgestattet, die meisten in Neubauten in den Randbezirken. Innerstädtische Wohnungen mit Balkon sind selten und teuer. Mit dem nun vorliegenden Entwurf der Novelle der Bauordnung sollen ältere Wohnungen nachgerüstet werden können. Das war zwar bisher auch schon möglich, aber mit erheblichen, oft nicht erfüllbaren Auflagen verbunden.

Balkon in Wohnhaus

Fotolia/Gracchus

Der Bau von Balkonen in älteren Wohnungen soll erleichtert werden

Bisher war es erlaubt, Balkone auf höchstens einem Drittel der Fassade zu installieren, das wird auf rund die Hälfte der Fassade erhöht. Weiters dürfen künftig Balkone auch über Verkehrsflächen wie Gehsteigen errichtet werden, was bisher verboten war. Laut „Presse“ müssen die Balkone nur dagegen abgesichert sein, dass Flüssigkeiten von oben auf den darunter liegenden Gehsteig tropfen. In jedem Fall müssen auch weiterhin die anderen Wohnungseigentümer mit den Balkonen einverstanden sein.

Beginn der Begutachtung

Die Novelle zur Bauordnung geht am Dienstag in die interne Begutachtung. In vier Wochen folgt eine externe Begutachtung, danach soll die Novelle der Landesregierung zum Beschluss vorgelegt werden. Vor dem geplanten Inkrafttreten mit Jahresbeginn 2014 muss die Novelle im Wohnbauauschuss behandelt und im Landtag beschlossen werden.

Wohnbaustadtrat Michael Ludwig (SPÖ) hob am Dienstag „Regelungen, die den Ausbau der Wohn- und Lebensqualität sicherstellen“, durch die Novelle hervor. Gleichzeitig gebe es Einsparungen bei den Baukosten. Das Papier enthält 34 Themenschwerpunkte.

Christoph Chorherr (Grüne) sah „ein klares Zeichen für erneuerbare Energien in Wien“. Für neue Bürogebäude gilt eine Solarverpflichtung. Die Photovoltaikanlagen müssen rund 1.000 Kilowattstunden pro 100 Quadratmeter Bruttogeschoßfläche erzeugen, laut Chorherr entspricht das dem Jahresverbrauch eines sparsamen Haushalts.

Weniger Kfz-Stellplätze

Mit der neuen Bauordnung will die Stadt Wien die hohen Bau- und Wohnkosten eindämmen. So wird eine eigene Widmungskategorie zum „förderbaren Wohnbau“ eingerichtet, die sich gegen die steigenden Grundstückskosten richtet. Zudem können Widmungen laut Entwurf der Novelle in Zukunft auch auf fünf bis zehn Jahre befristet vorgenommen werden. Realisiert ein Eigentümer also sein Projekt nicht in absehbarer Zeit, kann ihm Widmung und Baumöglichkeit wieder entzogen werden. Außerdem müssen Hausbesitzer künftig stärker argumentieren, warum sie Bauwerke abreißen wollen.

Weitere Punkte des Entwurfs sehen unter anderem die Erleichterung von Dachgeschoßausbauten und Mindestraumhöhen in Erdgeschoßen vor. Durch die Mindestraumhöhen verspricht man sich vielfältigere Nutzungsmöglichkeiten, etwa für Arztpraxen, Geschäfte und Bildungseinrichtungen.

Verpflichtende Kfz-Stellplätze soll es bei Wohnungen nur noch pro 100 Quadratmeter Nutzfläche geben, so sollen die Errichtungskosten gesenkt und kaum ausgelastete Garagen verhindert werden. Bei einem Haus mit 7.000 Quadratmeter Nutzfläche mit 70-Quadratmeter-Wohneinheiten müssten nur noch 70 statt 100 Parkplätze gebaut werden, wodurch sich der Bauträger 300.000 bis 500.000 Euro spare, so Ludwig.

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