Familiengerichtshilfe nun auch in Wien

Seit Juli läuft in Österreich der Aufbau der Familiengerichtshilfe. Sie greift dort ein, wo Eltern in einem Scheidungsverfahren, wenn es um die Obsorge der Kinder geht, selbst zu keiner Lösung finden. Nun hat auch Wien eine eigene Einrichtung.

Als einen „echten Durchbuch“ im Familienrecht bezeichnete Justizministerin Betarix Karl (ÖVP) die Eröffnung des neuen Hauses in der Hinteren Zollamtsstraße in Wien-Landstraße. Die Familiengerichtshelfer und Besuchsmittler sollen Familien vor und während des Verfahrens begleiten und einvernehmliche Lösungen fördern.

Um das zu erreichen, sollen in Wien vorerst 35 Familiengerichtshelfer die Richter unterstützen und diese entlasten, künftig sollen es 52 sein. Sie übernehmen vor allem die psychologische und persönliche Betreuung der Eltern, um so mögliche Differenzen frühzeitig abwenden oder klären zu können. Eine Aufgabe, die bisher ebenfalls den Richtern zufiel. Darüber hinaus wird es sogenannte Besuchsmittler geben, die Besuchsrechte für beide Elternteile sinnvoll mitgestalten sollen.

Gebäude der Familiengerichtshilfe in Wien

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Gebäude in der Hinteren Zollamtsstraße

Pilotprojekte frühzeitig beendet

Die Ministerin erwartet sich durch die Familiengerichtshilfe auch eine Entlastung der Gerichte. Nach erfolgreichen Pilotprojekten in Tirol und der Steiermark wurde der Probelauf nun frühzeitig abgebrochen.

Dass dies kurz vor den Nationalratswahlen geschehe, sei aber Zufall, betonte Karl. Vielmehr gehe es darum, dass „die Verfahren bereits in einem frühen Stadium zu einer einvernehmlichen Lösung zwischen den Eltern führen“, sagte Karl. Im Pilotprojekt sei bei einem Drittel der Familien eine gütliche Einigung erzielt worden, teilweise auch außergerichtlich. Bis Ende des Jahres soll der Vollausbau in ganz Österreich mit insgesamt 200 Familiengerichtshelfern weitgehend abgeschlossen sein.

ÖVP und SPÖ hatten sich vergangenen Herbst nach langem Tauziehen auf das Familienrechtspaket geeinigt. Großer Streitpunkt in den Verhandlungen war die gemeinsame Obsorge nach einer Trennung. Nun hat das Gericht die Möglichkeit, bei strittigen Scheidungen eine gemeinsame Obsorge zu verfügen, wenn dies dem Kindeswohl entspricht.