Zahngold: „Können das nicht trennen“

Nach einem ORF-Bericht über verschwundenes Zahngold in Krematorien, hat sich nun auch der Geschäftsführer des Krematoriums Wien, Peter Janovsky, zu Wort gemeldet. „Wir können das nicht trennen“, sagte Janovsky.

„Das Gold glänzt ja nicht in der Aschenlade. Sondern es sind darin sämtliche Knochenreste in den Grau- und Schwarztönen, das Gold sieht man nicht. Wir haben keine technischen Möglichkeiten das zu separieren. Es kann technisch bei uns nicht getrennt werden. Das Gold wird in der Urne übergeben“, sagte Janovsky gegenüber „heute konkret“.

Klar ist jedenfalls, dass das Gold beim Verbrennungsvorgang nicht „verdampft“, vielmehr wird es flüssig und verklumpt dann. „Zahngold ist eine Legierung aus Gold, Silber und Platin. Bei 1.000 Grad Celsius wird es flüssig, bei 3.000 Grad verdampft es, das erreicht ein Krematoriumsofen nie“, sagte Bernhard Weingartner, Physiker TU-Wien.

Physiker: Trennung ist technisch möglich

In Deutschland gebe es aber sehr wohl die Möglichkeit, das Zahngold nach der Verbrennung zu separieren, sagte Weingartner. „In der Knochenmühle bleiben letztlich Dinge, die nicht mahlbar sind, das sind Keramikteile und ebene Edelmetallteile, die werden herausgesiebt und diese müssen letztendlich händisch aussortiert werden“, so Weingartner.

TV-Hinweis:
Berhard Weingartner und Peter Janovsky haben im „heute konkret“-Studio miteinander diskutiert. Das Gespräch können Sie hier nachsehen.

„Beim Krematorium Wien hatten wir meines Wissens noch keine Anfrage nach Goldzähnen oder Ähnlichem“, sagte Florian Keusch vom Krematorium Wien. Es ist auch gesetzlich nicht eindeutig geregelt, wie in so einem Fall zu verfahren wäre. Unklar ist, ob Goldzähne und Prothesen zum Nachlass der Erben zählen. Die zentrale Frage dabei sei, wer das Anrecht darauf hat: Ist es der Erbe oder der Verstorbene, mit dem es eigentlich beizusetzen ist? - mehr dazu in Krematorien beraten über Zahngold.

Krematorien agieren in rechtlichem Graubereich

Weiters muss sich das Krematorium Wien Kritik an einer Regelung in ihrer Betriebsordnung gefallen lassen. In Paragraph 6 steht, dass nicht verbrennbare Rückstände automatisch ins Eigentum des Krematoriums übergehen, wenn nicht ausdrücklich anders verlangt. „Diesen Paragraphen überprüfen wir derzeit“, sagte Keusch. Das Krematorium Wien führt etwa 6.000 Einäscherungen pro Jahr durch.

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